Wenn Sie hier klicken, erlauben Sie die Anzeige des Spendenbuttons. Datenschutzinformationen

FAQs zum Bundesteilhabegesetz

Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist nicht leicht zu verstehen. Deshalb haben wir Fragen gesammelt, die uns in den vergangenen Monaten häufig gestellt wurden, und beantworten Sie auf dieser Seite.

Begriffe im BTHG

1. Wer sind die "Leistungsträger"?

Leistungsträger sind die für die jeweiligen Maßnahmen der Eingliederungshilfe zuständigen Kostenträger. Im Gesetz werden sie Rehabilitationsträger genannt (§ 6 SGB IX):

  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
  • Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
  • Kriegsopferfürsorge
  • Jugendhilfe
  • Sozialhilfe

2. Wer sind die "Leistungserbringer"?

Leistungserbringer sind Einrichtungen und Dienste, die konkrete Leistungen für Menschen mit einem Unterstützungsbedarf im Rahmen der Eingliederungshilfe erbringen und mit dem zuständigen Eingliederungshilfeträger Verträge nach § 38 und 125 SGB IX abgeschlossen haben.
Somit ist die Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie ein Leitungserbringer.

3. Wer ist "Leistungsberechtigt"?

Leistungsberechtigte sind Menschen, die gemäß § 2 SGB IX behindert sind und dadurch an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft voraussichtlich länger als 6 Monate gehindert sind.

Kosten der Unterkunft und Lebenshaltung

1. Welche Kosten entstehen in einer besonderen Wohnform?

Neben den Fachleistungen werden aktuell Lebensmittel, Haushaltsmittel und die Kosten der Unterkunft in Rechnung gestellt.

2. Was kosten die Lebensmittel in einer besonderen Wohnform?

Für Senioren und andere Klienten, die alle Mahlzeiten auf der Wohngruppe erhalten, sind dies 186,- €, für Personen, die eine Tagesstruktur außerhalb des Wohnens erhalten oder in eine WfbM gehen, ist die Pauschale 166,- €.

3. Kann sich ein Klient entscheiden nicht an der Lebensmittelversorgung auf der Gruppe teilzunehmen?

Klienten, die die Möglichkeit und Rahmenbedingungen haben, einen kompletten eigenen Haushalt zu führen, können sich entscheiden, die monatliche Pauschale nicht zu entrichten und sich komplett selbst zu versorgen.

Jetzt Spenden

Menschen mit Behinderung brauchen Ihre Hilfe!

 
  • Inklusion ...

    bedeutet auch Teilhabe an demokratischen Prozessen. Daher muss den mehr als 7000 Hessinnen und Hessen mit Behinderung in Vollbetreuung, die aktuell kein Wahlrecht haben, die Stimmabgabe bei Landtags- und Kommunalwahlen ermöglicht werden.

    Inklusion ...
    Bijan Kaffenberger,
    Landtagsabgeordneter der SPD für den Wahlkreis 50 - Darmstadt II
Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie

© Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie
Bodelschwinghweg 5  -  64367 Mühltal  -  Tel.: (06151) 149-0  -  Fax: (06151) 144117  -  E-Mail: info@nrd.de

Datenschutzhinweis

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Bei Cookies unserer Partner (z. B. Altruja für Spenden) können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Datenschutzinformationen