Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist nicht leicht zu verstehen. Deshalb haben wir Fragen gesammelt, die uns in den vergangenen Monaten häufig gestellt wurden, und beantworten Sie auf dieser Seite.
Leistungsträger sind die für die jeweiligen Maßnahmen der Eingliederungshilfe zuständigen Kostenträger. Im Gesetz werden sie Rehabilitationsträger genannt (§ 6 SGB IX):
Leistungserbringer sind Einrichtungen und Dienste, die konkrete
Leistungen für Menschen mit einem Unterstützungsbedarf im Rahmen der
Eingliederungshilfe erbringen und mit dem zuständigen
Eingliederungshilfeträger Verträge nach § 38 und 125 SGB IX
abgeschlossen haben.
Somit ist die Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie ein Leitungserbringer.
Leistungsberechtigte sind Menschen, die gemäß § 2 SGB IX behindert sind und dadurch an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft voraussichtlich länger als 6 Monate gehindert sind.
Neben den Fachleistungen werden aktuell Lebensmittel, Haushaltsmittel und die Kosten der Unterkunft in Rechnung gestellt.
Für Senioren und andere Klienten, die alle Mahlzeiten auf der Wohngruppe erhalten, sind dies 186,- €, für Personen, die eine Tagesstruktur außerhalb des Wohnens erhalten oder in eine WfbM gehen, ist die Pauschale 166,- €.
Klienten, die die Möglichkeit und Rahmenbedingungen haben, einen kompletten eigenen Haushalt zu führen, können sich entscheiden, die monatliche Pauschale nicht zu entrichten und sich komplett selbst zu versorgen.
Menschen mit Behinderung brauchen Ihre Hilfe!
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