25.11.2015
14 junge Leute wurden am 25. November aus dem Berufsbildungsbereich (BBB) der NRD-Mühltalwerkstatt verabschiedet. Zweieinviertel Jahre haben sie nach der Schulzeit im BBB verbracht, um sich aufs Berufsleben vorzubereiten.
Stolz nahmen die BBB-AbsolventInnen ihre Zertifikate entgegen, die erstmals auch von der Agentur für Arbeit und dem Landeswohlfahrtsverband unterzeichnet wurden. Darin enthalten sind auch detaillierte Nachweise darüber, in welchen Bereichen und mit welchem Erfolg die Einzelnen in den vergangenen zwei Jahren tätig waren.
Ein gemeinsames Frühstück mit Teamleiter Bertram Arnold und ihren Bildungsbegleitern war der Auftakt zur Verabschiedungsfeier, bei der Wehmut keinen Platz hatte: Man geht ja nicht auseinander, um sich nie wiederzusehen, denn alle 14 haben in der Mühltalwerkstatt ihren Arbeitsplatz gefunden.
Damit ist aber keineswegs gesagt, dass die künftige berufliche Laufbahn nun ein für allemal feststeht. Denn ebenso wie schon in der BBB-Zeit haben die Beschäftigten auch weiterhin die Möglichkeit, durch Praktika andere Arbeitsbereiche innerhalb der Werkstatt und auch externe Betriebe kennenzulernen. Niko Stelzer,23, zum Beispiel steht bereits mit einem Bein draußen. Als großer Fan der Darmstädter Lilien hat er das Glück, nach einem Praktikum beim SV 98 dort nun ein betriebsintegriertes Beschäftigungsverhältnis (BiB) eingehen zu können. Er hat einen sogenannten „Kombiarbeitsplatz“: Drei Tage die Woche arbeitet er in der Elektromontage der Mühltalwerkstatt, zwei Tage in der V.I.P-Abteilung des SV 98, wo er Büro- und Reinigungstätigkeiten ausführt.
„Die Kombination von Werkstatt- und externem Arbeitsplatz hat sich sehr bewährt“, sagt Bertram Arnold, „viele Beschäftigte möchten sehr gerne draußen arbeiten, vermissen dann aber schnell die sozialen Kontakte, die sie von der Werkstatt kennen.“
Mehr Menschen mit Behinderung möglichst in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, ist eine der Aufgaben von Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) und zugleich ein politisches Ziel, das in der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen festgeschrieben ist. Betriebsintegrierte Beschäftigungsverhältnisse sind ein geeignetes Instrument, um diesem Ziel näher zu kommen. Denn für Dauer des BiB, das sich über mehrere Jahre erstrecken kann, bevor ein festes Arbeitsverhältnis daraus wird, bleibt das Beschäftigungsverhältnis mit der Werkstatt weiter bestehen. So können Betriebe sich ohne jedes Risiko dafür entscheiden, einem Menschen mit Behinderung eine Chance zu geben. mb
Gemeinsam schaffen wir Teilhabe!
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