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Auf dem Weg zum Bundesteilhabegesetz

23.09.2016

Auf dem Weg zum Bundesteilhabegesetz

Mühltal. - Die NRD diskutiert mit den Bundestagsabgeordneten Brigitte Zypries und Dr. Jens Zimmermann die Anforderungen an die zukünftige rechtliche Grundlage der Behindertenhilfe in Deutschland.

Die Bundestagsabgeordneten Brigitte Zypries (im Bild Zweite von links) und Dr. Jens Zimmermann (im Bild links), beide SPD, waren in der vergangenen Woche der Einladung von NRD-Vorständin Brigitte Walz-Kelbel (im Bild rechts) zu einem Gespräch in der Unternehmenszentrale der NRD in Mühltal gefolgt. Der Deutsche Bundestag berät derzeit über das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG), die künftige zentrale gesetzliche Grundlage für die Behindertenhilfe. Der NRD-Vorstand sucht daher zurzeit verstärkt das Gespräch mit den Abgeordneten in den Wahlkreisen, in denen die NRD mit ihren Angeboten aktiv ist, um mit ihnen die Anforderungen an das neue Gesetz aus Sicht eines Trägers der Behindertenhilfe zu erörtern.

Das Gesetzgebungsverfahren wurde von der Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles initiiert, nachdem seit vielen Jahren über die Modernisierung der Behindertenhilfe diskutiert wird. Ein Referentenentwurf aus ihrem Ministerium diente als Vorlage für einen gemeinsamen Entwurf des Bundeskabinetts. Dieser ist Gegenstand der Beratungen des Bundestags. Das Gesetz soll im Dezember 2016 verabschiedet und im Januar 2017 in Kraft treten.

Ziel des Gesetzes ist nach Aussage der Initiatoren, die Lage von Menschen, die aufgrund ihrer Einschränkungen auf Unterstützung angewiesen sind, zu verbessern. Bisher ist die Unterstützung als sogenannte Eingliederungshilfe der Sozialhilfe zugeordnet. Aus der staatlichen Fürsorge herausgenommen, soll die Eingliederung, wie der Gesetzesname es sagt, Menschen mit Behinderung eine tatsächliche Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. Mit dem Gesetz sollen auch die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention eingelöst werden, für deren Nichterfüllung Deutschland heute noch von der UNO kritisiert wird.

Von Verbänden, Selbsthilfegruppen und Trägern der Behindertenhilfe wird vielfältige Kritik an dem umfangreichen Gesetzeswerk geäußert. So lautet ein Vorwurf, dass Menschen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung kostenintensive Unterstützung benötigen, auch künftig finanziell schlechter gegenüber Nichtbehinderten gestellt sind, da das eigene Einkommen bzw. Vermögen immer noch in hohem Maße herangezogen wird. Desweiteren wird der Personenkreis, der Unterstützung erhält, durch veränderte Anspruchsvoraussetzungen kleiner. Weiterhin will der Gesetzgeber die Kommunen, die heute einen großen Teil der Eingliederungshilfe finanzieren, entlasten und dabei gleichzeitig Mehrausgaben ausschließen. Die Befürchtung ist, dass dieses Ziel der Kostenneutralität zu Lasten der Leistungsberechtigten geht.

Die Abgeordneten Zypries und Zimmermann waren ihrerseits an den Vorschlägen der NRD zum Gesetzesvorhaben interessiert und sicherten zu, die Anregungen, die sie selbst auch nachvollziehen können, in den Beratungen der SPD-Fraktion zu vertreten.

Aus Sicht der NRD, so trug Hans-Georg Küper, Stabsstelle Sozialfragen und Einzelfallhilfe, vor, ist bereits die Definition des für die Eingliederungshilfe zu berücksichtigenden Personenkreises problematisch. Der Entwurf geht von der Klassifizierung der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus, die in der Klassifikation „Aktivität und Teilhabe“ neun Lebensbereiche unterscheidet, in denen Beeinträchtigungen wirksam werden. Es müssen jedoch fünf der neun Bereiche eingeschränkt sein, um Leistungen erhalten zu können. Das schließt aus dem Klientenkreis der NRD u. a. Asperger-Autisten aus, die zwar lebenspraktisch sehr selbstständig sind, aber aufgrund ihrer spezifischen Beeinträchtigung auf Veränderungen der Alltagsroutine massiv verunsichert reagieren.

Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf bleiben nach dem Gesetzesentwurf auch weiterhin vom Arbeitsleben ausgeschlossen, da sie das Kriterium des „Mindestmaß[es] an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit“ nicht erfüllen. Dies widerspricht dem Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention, die allen Menschen uneingeschränkt ein Recht auf Arbeit zugesteht.

In der Festlegung des Verhältnisses von Eingliederungshilfe und Pflege droht der Gesetzesentwurf für Klienten des ambulanten Wohnens nachteilig zu werden, da hier zusätzliche Betreuungsleistungen von anderen als den vertrauten Betreuern übernommen werden können, um Kosten einzusparen. Auch ist die Pauschalierung eines Anspruches an die Pflegeversicherung bei Heimbewohnern eine Benachteiligung von Menschen mit Beeinträchtigung, vor allem von Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), da diese in die Pflegekasse einzahlen, und nur reduzierte Leistungen empfangen.

Die Erhöhung des Anrechnungssatzes bei Einkommen und Vermögen von Leistungsempfängern bringt etwa den Klienten der NRD keine Vorteile, da ihre Einkommen zu niedrig sind. Die NRD empfiehlt dagegen, den Grundfreibetrag moderat zu erhöhen. Dann hätten alle Leistungsempfänger zumindest einen kleinen Vorteil.

Ein gewaltiger Erklärungs- und Verwaltungsaufwand droht Klienten wie Einrichtungen gleichermaßen in dem Plan, existenzsichernde und Fachleistungen zu trennen. Das würde bedeuten, dass ein Klient mit einem Träger der Behindertenhilfe wie der NRD diverse Einzelverträge für Wohnen, Verpflegung und anderes abschließen muss. Heute erhalten Klienten ihren Barbetrag vom Träger ausbezahlt. Auch dies wird nach dem Gesetzesentwurf kompliziert werden. Besser wäre es aus Sicht der NRD, wenn die Gesamtkostenübernahme in einer Hand verbliebe und beteiligte Kostenträger untereinander ihre Leistungen verrechneten.

Heute schon erschweren länderspezifisch unterschiedliche Ausgestaltungen der Eingliederungshilfe Trägern, die wie die NRD in mehreren Bundesländern aktiv sind, Planung und Verwaltung ihrer Leistungen. In Hessen beispielsweise ist der Landeswohlfahrtsverband alleiniger Kostenträger und Verhandlungspartner, in Rheinland-Pfalz übernimmt jede Kommune selbst diese Funktionen. Hier wären einheitlichere Vorgehensweisen bzw. klarere bundeseinheitliche Regelungen hilfreich.

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