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Schulzeitverkürzung ist vom Tisch

16.09.2016

Schulzeitverkürzung ist vom Tisch

Mühltal.- Eltern, SchülerInnen und Lehrkräfte der NRD-Wichernschule atmen auf: Die befürchtete Verkürzung der Schulzeit für Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist vom Tisch und wird aller Voraussicht nach auch für die anstehende Novellierung des Hessischen Schulgesetzes keine Rolle spielen. Dies teilte das Hessische Kultusministerium dem NRD-Vorstand heute mit. SchülerInnen der Wichernschule können also nach wie vor bis zu 14 Jahre lernen, bevor sie ins Berufsleben starten. 

Wie kam es überhaupt dazu, dass Eltern von Kindern mit geistiger Behinderung hessenweit in Sorge waren und Schulträger, darunter auch die Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie, sich hilfesuchend ans Kultusministerium wandten?

„Schuld" ist ein Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel, der im Dezember 2014 eine Entscheidung des Gießener Verwaltungsgerichts bestätigte. Das Gießener Gericht hatte die mögliche Verlängerung bei Anspruch auf sonderpädagogische Förderung anders ausgelegt, als es in der Schulpraxis bislang üblich war. Die Pflichtschulzeit von neun Jahren sollte nicht kumulativ um drei plus zwei Jahre verlängert werden können, sondern alternativ entweder um drei oder um zwei Jahre. Für die betroffenen SchülerInnen hieße das, dass sie künftig die Förderschule schon nach elf, spätestens nach zwölf Schuljahren verlassen müssten.

„Das Kultusministerium kann ein solches Gerichtsurteil nicht ignorieren", erklärt Daniel Bognar vom Ministerium in Wiesbaden. Allerdings sei bereits im Frühjahr 2016 eine Übergangsregelung für das Schuljahr 2016/17 geschaffen worden, um für das jetzt begonnene Schuljahr die kumulative Verlängerung zu ermöglichen. Außerdem ist geplant, zu Beginn des Schuljahres 2017/18 im hessischen Schulgesetz eine klarstellende Regelung im Interesse der betroffenen Schülerinnen zu treffen. Um dies sicherzustellen, habe das Ministerium mit den Mehrheitsfraktionen des Hessischen Landtags gesprochen, so Bognar.

Für die Eltern der Wichernschule ist diese Nachricht doppelt erfreulich, denn eine große Sorge ist von ihnen genommen und sie können das Schulfest am 17. September viel unbeschwerter feiern.


Marlene Broeckers

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