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Werkstätten haben nichts zu verbergen

01.08.2017

Werkstätten haben nichts zu verbergen

Klage gegen alle Werkstätten für Menschen mit Behinderung in Rheinland-Pfalz – Landesarbeitsgemeinschaft bezieht Stellung

Wörrstadt. - Am heutigen Dienstag (01.08.) veröffentlichte der Südwestrundfunk (SWR) eine Meldung, wonach das Land Rheinland-Pfalz alle 36 Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) in diesem Bundesland verklagt hat. Das Land wolle „überprüfen, was die Werkstätten mit hunderten Millionen Euro Steuergeldern machen.“ Weiter schreibt der SWR: „Die Wohlfahrtsverbände als Betreiber lehnen eine solche Prüfung ab, das Land nennt diese Haltung lebensfremd.“

Der Vorstandsvorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für Menschen mit Behinderung Rheinland-Pfalz e. V. (LAG:WfbM), Marco Dobrani, hat zu dieser Meldung Stellung genommen. Damit die Meldung des SWR nicht unbeantwortet bleibt, geben wir die Stellungnahme von Marco Dobrani wieder:

• Die Werkstätten verweigern sich keinesfalls einer Prüfung, wenn die Rahmenbedingungen für diese Prüfungen im Vorfeld im Rahmen einer Prüfvereinbarung klar und transparent geregelt sind. Diese Regelung gab es aber in der Vergangenheit nicht.

• Um diese Lücke zu schließen, hat die LAG:WfbM dem Land bereits zum 01.10.2015 einen umfassenden Vorschlag für eine Leistungs-, Qualitäts- und Prüfvereinbarung vorgelegt, der seitens des Landes aus unterschiedlichen Gründen nicht weiterverfolgt worden ist.

• Der Bundesgesetzgeber hat im neuen Bundesteilhabegesetz ein anlassbezogenes Prüfrecht vorgesehen. Dieses ermöglicht den Kostenträgern ein Prüfrecht, wenn Qualitätsmängel festgestellt werden bzw. konkrete Anhaltspunkte vorliegen. Diese Regelung wurde jetzt auch in der erlassenen Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz aufgenommen, die wir als LAG:WfbM auch uneingeschränkt begrüßen und unterstützen.

• Der aktuelle Streit und die daraus resultierende Klage entzünden sich insbesondere an der Frage, ob das Land ein uneingeschränktes und jederzeitiges anlassloses Prüfrecht genießt. Aus unserer Sicht ist diese Form des Prüfrechts nicht mit dem Bundesgesetz und auch nicht mit der kürzlich erlassenen Rechtsverordnung vereinbar und entspricht demnach auch nicht unserer Rechtsaufassung. Eine solche Form von Prüfung ist ein Eingriff in unsere Berufssouveränität und zudem unverhältnismäßig. Die Klage vor den Sozialgerichten soll genau diese Frage klären. Von daher begrüßen wir die Klage, um Rechtssicherheit für alle Seiten zu erlangen.

Die Frage, ob die Werkstätten nicht zu viel Geld im Vergleich zu anderen Bundesländern erhalten und sich deshalb nicht prüfen lassen wollen, hat mit der aktuellen Klage über das Prüfrecht nichts zu tun. Aus Sicht der LAG:WfbM ist die Diskussion mit der erlassenen Rechtsverordnung beendet gewesen. Das Land hat sich klar zu den verbesserten Personalschlüsseln in Rheinland-Pfalz bekannt. Diese verursachen zum größten Teil die erhöhten Kosten im Vergleich zu anderen Bundesländern. Die verbesserten Personalschlüssel erhöhen aber ganz wesentlich die Intensität und Qualität der Betreuungs-, Bildungs- und Integrationsleistungen in RLP und sind in der erlassenen Rechtsverordnung als sachgerecht bewertet worden.

Fazit: Die Werkstätten haben keinesfalls etwas zu verbergen. Sie verwenden die Mittel sachgerecht im Sinne der ihnen auferlegten Aufgaben. Die Werkstätten verweigern Prüfungen nicht, wenn die Rahmenbedingungen klar und transparent geregelt sind.

Marco Dobrani ist Stiftungsvorstand der Heinrich Kimmle-Stiftung in Pirmasens. Die Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie betreibt im rheinland-pfälzischen Wörrstadt die Rheinhessen-Werkstatt und ist Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für Menschen mit Behinderung Rheinland-Pfalz e. V.

Foto: eine Arbeitsgruppe in der NRD-Rheinhessen-Werkstatt in Wörrstadt

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