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Neue Beschlüsse zur Werkstatt-Öffnung

30.04.2020

Neue Beschlüsse zur Werkstatt-Öffnung

In Hessen bleiben die Werkstätten weiterhin bis zum 10. Mai 2020 geschlossen. Die Rheinhessen-Werkstatt in Rheinland-Pfalz wird ab dem 4. Mai unter Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder schrittweise in den Betrieb gehen.

Die Landesregierungen in Hessen und Rheinland-Pfalz haben unterschiedliche Vorgehensweisen im Hinblick auf die Öffnung der Werkstätten für Menschen mit Behinderung beschlossen. Für Hessen bedeutet das: Die Werkstätten und Tagesstätten der NRD bleiben weiterhin bis zum 10. Mai 2020 geschlossen. Erste Maßnahmen, wann und wie sie wieder öffnen können, werden frühestens nach neuen Aussagen der Bundeskanzlerin und der Länderchefs am 6. Mai 2020 entschieden.

Die Werkstatt der NRD in Rheinland-Pfalz hingegen wird ab dem 4. Mai wieder schrittweise in den Betrieb gehen. Dabei muss sie bestimmte Maßnahmen umsetzen, die die Landesregierung vorgegeben hat. Dazu gehört zum Beispiel, dass nicht alle Beschäftigten auf einmal wieder zurückkehren. Außerdem müssen alle Mitarbeiter*innen und Beschäftigte eine Behelfsmaske tragen, die derzeitigen Abstandsregeln einhalten und in voneinander abgetrennten Bereichen arbeiten. Jedem Beschäftigten ist frei gestellt, ob er derzeit wieder zur Arbeit kommen möchte. Alle Beschäftigten und gesetzlichen Betreuer*innen wurden telefonisch und per Post über das Vorgehen informiert.

In Kürze berichten wir ausführlich, wie die Öffnung der Werkstatt läuft und werfen einen Blick auf die neuen Abläufe und Maßnahmen.

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