28.05.2020
Die Landesregierung in Hessen hat weitere Lockerungen für die Öffnung der Werkstätten für Menschen mit Behinderung beschlossen. Ab dem 8. Juni wird es für Beschäftigte, die nicht in einer besonderen Wohnform leben und die nicht zu einer Risikogruppe gehören, wieder möglich sein, in den hessischen Werkstätten der NRD zu arbeiten. Die Rückkehr an den Arbeitsplatz ist freiwillig.
Wichtig ist uns, den bestmöglichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Aus diesem Grund fahren wir die Werkstätten sukzessive wieder an. Die Beschäftigten werden individuell durch den Sozialdienst informiert, wann sie wieder zur Arbeit kommen können.
Die Tagesstätten und Tagesförderstätten der NRD in Hessen bleiben weiterhin geschlossen, da hier das Betretungsverbot bis zum 5. Juli 2020 verlängert wurde. Eine Notbetreuung wird angeboten.
Menschen mit Behinderung brauchen Ihre Hilfe!
© Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie
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