Versorgung in der letzten Lebensphase

12.02.2025

Versorgung in der letzten Lebensphase

Ein dreiköpfiges Beratungsteam begleitet die Klient*innen bei allen Anliegen in der letzten Lebensphase. Die NRD hat sich dabei der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen verpflichtet.

Jede Lebensphase ist anders und hat ihre Besonderheiten. In der NRD kümmert sich ein dreiköpfiges Beratungsteam um die Themen der letzten Lebensphase. Neu im Team sind zwei langjährige Wohnbereichsleiterinnen: Katja Mäder, die das Beratungsangebot 2019 gemeinsam mit Diakonin Beate Braner-Möhl initiiert hat, übernimmt diese Funktion seit 1. Januar zunächst zu 50 Prozent und ab 1. April mit einer vollen Stelle. Ebenfalls seit Januar gehört Sarah Lippert zum Beratungsteam. Sie absolviert derzeit ihre Ausbildung zur Beraterin für die gesundheitliche Versorgungsplanung. Zusammen mit Beate Braner-Möhl ist damit wieder ein dreiköpfiges Beratungsteam für diesen Bereich in der NRD vertreten. Wichtige Grundlagen sind neben der NRD-eigenen Konzeption „Das Leben bis zuletzt gestalten“ die Leitsätze und Ziele der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland, die die NRD unterzeichnet hat.

Mit dem Gesprächsangebot möchten die Beraterinnen Klient*innen und auch Mitarbeiter*innen für die Belange in der letzten Lebensphase der Klient*innen sensibilisieren. „Wir wollen beiden die Sicherheit geben, dass eine gute und möglichst umfassende Versorgung bis zum Lebensende möglich ist“, sagt Beate Braner-Möhl. Dabei werden sowohl physische, psychische und spirituelle Bedürfnisse berücksichtigt. „Eine gute Begleitung gerade in dieser Lebensphase kann präventiv wirken und zum Beispiel mögliche Ängste nehmen und schwierigen Situationen vorbeugen", bestätigt Sarah Lippert. "Wir verstehen unsere Beratung als Bildungsauftrag", ergänzt Katja Mäder. "Ziel ist es, möglichst ergebnisoffen über alle Themen sprechen zu können, die Klient*innen in ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen und die geäußerten Wünsche und Willensbekundungen gemeinsam mit den Klient*innen zu dokumentieren".

Das Angebot richtet sich an alle volljährigen Klient*innen. Es ist ein kostenfreies Angebot, die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Grundsätzlich gilt: Die NRD verpflichtet sich, dieses Angebot vorzuhalten. „Die Klient*innen haben einen gesetzlichen Beratungsanspruch, der im § 132g SGB V im Hospiz- und Palliativgesetz verankert ist“, so Beate Braner-Möhl. Die Hospiz- und Palliativarbeit ist daher ein fester Bestandteil in der NRD.

Um alle Angebote und Standorte abdecken zu können, haben sich die drei aufgeteilt: Sarah Lippert und Katja Mäder sind für die Beratung in Hessen verantwortlich. Beate Braner-Möhl ist für die NRD Altenhilfe und gemeinsam mit Katja Mäder für Rheinland-Pfalz verantwortlich. Erfreulich: Auch in RLP konnte 2024 eine Vergütungsvereinbarung mit den Krankenkassen abgeschlossen werden.

Das Beraterinnenteam: v. l. Sarah Lippert, Beate Braner-Möhl und Katja Mäder

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