Die Hessische Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung tritt mit Ablauf des 07.04.2023 außer Kraft, auch die Regelungen des § 28b Infektionsschutzgesetzes enden am 07.04.2023.
Mit dem Ende der Coronaschutzmaßnahmen ab 08.04.2023 entfällt in der NRD auch die Maskenpflicht für Besucher*innen.
Hygiene und Infektionsschutz behalten in der NRD weiterhin große Aufmerksamkeit.
Wenn Sie Fragen zu Vorgehensweise und Regelungen innerhalb der NRD haben, wenden Sie sich gerne an gesundheit@nrd.de
Aktuelle Informationen zum Corona-Virus finden Sie immer auch auf der Website des Robert-Koch-Instituts: www.rki.de
Menschen mit Behinderung brauchen Ihre Hilfe!
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