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Die allererste Bundestagswahl

22.09.2021 | Joachim Albus

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Joachim Albus

Joachim Albus arbeitet als Pressereferent und Texter für die NRD.

Die allererste Bundestagswahl

Das deutsche Volk darf einen neuen Bundestag wählen. Dieses Grundrecht ist der Kern einer jeden repräsentativen Demokratie. Wahlgewinner der besonderen Art sind diesmal diejenigen, die bis Mai 2019 überhaupt nicht wählen gehen durften: Menschen mit Behinderung mit Vollzeitbetreuung in allen Angelegenheiten.

Bei der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September sind laut Statistischem Bundesamt etwa 31,2 Millionen Frauen und 29,2 Millionen Männer wahlberechtigt. Zugegeben – da erscheint die Zahl 85.000 relativ klein. Schaut man hinter diese Zahl, wird sie größer: So viele Menschen mit Behinderung, für die ein Gericht einen Betreuer in allen Lebensbereichen bestellt hat, dürfen erstmals aktiv mitentscheiden, von wem Deutschland künftig regiert wird.

Im Mai 2019 – 70 Jahre nach der Verkündigung des Grundgesetzes – hat der Deutsche Bundestag entschieden, dass „Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten“ nicht von Wahlen ausgeschlossen werden dürfen. Politikwissenschaftler Arndt Leininger von der Technischen Universität Chemnitz ordnet ein: „Es wurde davon ausgegangen, dass schwerbehinderte Menschen, die unter Vormundschaft stehen, nicht über die notwendigen Fähigkeiten verfügen, um informiert und selbstbestimmt an der Wahl teilzunehmen. Dieses Urteil kann in dieser Pauschalität nicht Grundlage eines Wahlrechtsausschlusses für eine ganze Bevölkerungsgruppe sein, so das Bundesverfassungsgericht.“

Das Recht, zu wählen und gewählt zu werden, wird als demokratisches Kerngrundrecht von Artikel 38 Grundgesetz (GG) garantiert. Die Wahlrechtsausschlüsse des § 13 Nummer 2 und 3 BWahlG und § 6a EuWG waren nach Ansicht der „Lebenshilfe“ verfassungswidrig, denn sie verstießen gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl aus Artikel 38 GG sowie Artikel 29 der UNBehindertenrechtskonvention (UNBRK) und diskriminierten Menschen mit Behinderung in rechtswidriger Weise.

Als „überfällig“ und „offensichtlich, dass es nicht gerechtfertigt und schon gar nicht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention war“, bezeichnet das Ende der Wahlausschlüsse auch Matthias Rösch, Behindertenbeauftragter des Landes Rheinland-Pfalz. „Es war eine große Benachteiligung für Menschen mit Behinderung, die eine gesetzliche Betreuung in allen Angelegenheiten haben“, hält er fest. In Rheinland-Pfalz betrifft das neue Wahlrecht 2.463 Menschen, die jetzt aktiv über die politische Zukunft mitentscheiden dürfen.

Rösch beobachtete insbesondere in der Wahlkampf-Zeit, dass Medienunternehmen sensibler agierten als früher. So sei etwa der SWR „viel offensiver“ mit Untertiteln, Gebärdensprache, Übersetzungen in leichte Sprache umgegangen, habe mehr Angebote gemacht als vorher. Auch bei den baulichen Barrierefreiheiten der Wahllokale sieht er Fortschritte, fordert aber, dass man bald „auf die 100 Prozent“ komme. Weiteres Verbesserungspotenzial sieht der Behindertenbeauftragte bei Schriftgröße und Kontrasten bei sämtlichen Wahlunterlagen. „Die Schrift muss größer werden. Außerdem sollte man bei den verschiedenfarbigen Wahlzetteln darauf achten, dass es mit dem Kontrast hinsichtlich der Lesbarkeit gut passt!“, lauten Röschs Forderungen.

Inklusive Wahl: großer Schritt für Menschen wie Adrian

Einer, der darüber ebenfalls sehr glücklich ist, ist Adrian Dürsch. Der 29-Jährige lebt in Mainz, dort im NRD-Wohnverbund in der Hegelstraße, arbeitet in der Rheinhessen-Werkstatt in Wörrstadt. Für kurze Strecken hat Adrian Gehhilfen, ansonsten ist er mit seinem Rollstuhl unterwegs. Ein aufgeweckter, junger Mann, der weder lesen noch schreiben kann, er ist von Geburt an Tetraspastiker mit einer geistigen Retardierung, hat Probleme mit der Raumlagewahrnehmung und konnte noch nie ein Leben ohne Unterstützung führen. Er freut sich über das inklusive Wahlrecht. Für ihn ist Wählen eine Selbstverständlichkeit: „Ich finde es wichtig, dass ich als behinderter Mensch wählen gehen darf. Alle Menschen mit Behinderung sollen mehr mitmachen können, in allen Bereichen des Lebens.“ Und fügt an: „Es gibt viel, was die Politik ändern kann!“

Von seinem Wahlrecht macht er fleißig Gebrauch: Bereits bei den Landtagswahlen im März diesen Jahres beteiligte er sich – per Briefwahl. Seine Mutter half ihm, nicht nur, indem sie ihm den Wahlzettel vorlas. „Ich rede mit ihm über Politik. Besonders kurz vor Wahlen schauen wir uns zum Beispiel die verschiedenen Standpunkte der einzelnen Parteien genau an“, sagt sie. Außerdem schaut Adrian gerne und oft Nachrichten im Fernsehen. Er wusste beispielsweise lange vor dem 26. September, dass dies eine ganz besondere Wahl werden würde, weil die Ära Angela Merkel zu Ende ging und Deutschland einen neuen Kanzler*in wählen würde.

Mitbestimmen für eine bessere Zukunft

Nun will Adrian mithilfe seiner Mutter seine Partei bei den Bundestagswahlen wählen, in der Hoffnung, dass sich die Situation für Menschen mit Behinderung weiter verbessert. Denn es gibt noch viel zu tun. „Mainz ist eine tolle Stadt, Adrian fühlt sich dort sehr wohl. Leider gibt es immer wieder Situationen, die ihm das Leben schwer machen“, stellt seine Mutter fest und spricht die oftmals arg eingeschränkte Barrierefreiheit im ÖPNV an. Um in den Bus zu kommen, muss der Fahrer aussteigen, um die Rampe händisch aus- und wieder einzuklappen. Nicht immer hätten die Fahrer da Lust drauf, sagt sie. „Andere Städte sind bei der Barrierefreiheit im ÖPNV schon viel weiter“, sagt Adrians Mutter.

Den Umstand, dass Adrian Dürsch im Rollstuhl oft angeguckt wird „wie ein Außerirdischer“, wie er es beschreibt, kann die Politik nur bedingt beeinflussen. Hier sind Offenheit und Akzeptanz von jedem einzelnen gefragt, Eigenschaften, die wiederum in unserer Demokratie selbstverständlich sein sollten. Auch deswegen geht er wählen.

Wie Adrian Dürsch haben viele Menschen mit Behinderung politisches Interesse, möchten selbst mitbestimmen, in welche Richtung Deutschland geht. Eine kurze Szene beim Besuch des SPD-Politikers und Mitglied des Deutschen Bundestages Jens Zimmermann im NRD-Wohnverbund Dieburg Mitte August verdeutlicht das: Zimmermann schaute sich gerade die neuen Häuser an, als ein Bewohner ihn anhielt und fragte, ob er ein Politiker sei. Als Zimmermann dies bejahte, kam prompt die Frage: „Und von welcher Partei?“ Zimmermann: „Von der SPD.“ Der Klient: „Oh. Das ist gut.“ Zimmermann lachte und bestätigte im Nachgang, dass er wahrnimmt, dass es „unglaublich viele Menschen mit Behinderung gibt, die nun wählen gehen.“ Weil sie es nun dürfen.

Angst vor Missbrauch des Wahlrechts

Natürlich gibt es die Bedenkenträger*innen. Ein Argument war stets die Angst vor Missbrauch des Wahlrechts durch die Betreuer*innen. Dazu Politikwissenschaftler Arndt Leininger: „Ein Missbrauch in dem Sinne, dass ein Dritter für eine andere Person eine Stimmt abgibt und somit zweimal wählt, halte ich für sehr selten. Dies ist theoretisch bei der Briefwahl möglich, wenn ein Haushaltsmitglied nicht für sie oder ihn bestimmte Briefwahlunterlagen ausfüllt und abschickt oder ein/e Pfleger*in einer/s geistig behinderten Wähler*in den Stimmzettel nicht in dessen Sinne ausfüllt. Das mag in extrem seltenen Fällen vorkommen, kann aber aus meiner Sicht kein Grund sein, über Einschränkungen der Briefwahl oder des allgemeinen Wahlrechts nachzudenken.“ Womit eigentlich alles gesagt wäre.

Unser Bild zeigt Adrian Dürsch, der sich sehr über das inklusive Wahlrecht freut.

Das Wesen der Betreuung besteht darin, dass für eine volljährige Person ein Betreuer bestellt wird, der in einem genau festgelegten Umfang für sie handelt. Das Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Menschen soll dabei gewahrt bleiben, soweit dies möglich und seinem Wohl zuträglich ist. Seine Wünsche sind in diesem Rahmen beachtlich. Auch für die Tätigkeit der früheren Vormünder und Pfleger als Betreuerinnen und Betreuer beinhaltet das Betreuungsrecht viele Vorteile. Von Betreuung betroffen sind Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Viele der Betroffenen sind alte Menschen. Quelle: Bundesamt für Justiz

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  • Inklusion...

    ...bedeutet für mich, dass man alle Menschen wieder mehr zusammenführt. Wenn alle aufmerksam und hilfsbereit miteinander umgehen, dann geht es allen auch seelisch besser. 

    Inklusion...
    Virginia Dindore
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