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Sanfter Übergang zum Betreuten Wohnen

09.07.2018 | Marlene Broeckers

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Marlene Broeckers

Texterin der NRD

Sanfter Übergang zum Betreuten Wohnen

Ende 2016 wurde das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verabschiedet. Es soll Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglichen. Die Unterstützung, die Menschen dazu brauchen, soll so individuell wie möglich sein. Es soll in Zukunft nicht mehr unterschieden werden zwischen „Stationärem“ und „Ambulant betreutem“ Wohnen, denn in beiden Wohnformen ist bedarfsgerechte Unterstützung möglich. Zwei Wohnbereiche der NRD haben bereits mit der Umwandlung begonnen, einer davon ist die Wohngruppe Pulvermühle 1 in Mühltal. Was hat sich da verändert? Wir haben bei Teamleiter Peter Fries nachgefragt.

Vier der 13 Bewohner*innen der Pulvermühle 1 (PM 1) sind im Oktober 2017 vom Stationären ins Betreute Wohnen gewechselt. Es handelt sich um eine Wohngemeinschaft von vier Personen, die schon seit 2014 im „Blauen Haus“ in der Pfaffengasse wohnt – in Sichtweite des Hauses, in dem die PM 1 untergebracht ist. Hinzu kommt eine weitere Bewohnerin, die in der PM 1 wohnt und dort ambulant betreut wird.

„Da die Vier im „Blauen Haus“ bereits seit Jahren räumlich unabhängiger von der Wohngruppe lebten, bot es sich an, hier den Wechsel in Angriff zu nehmen“, sagt Teamleiter Peter Fries. Die Vier waren einerseits stolz darauf, andererseits gerieten sie zeitweise auch in Panik. „Betreutes Wohnen wird noch mit weniger Unterstützung gleichgesetzt“, erklärt Fries, „doch das muss gar nicht sein. Wir begleiten die Einzelnen jetzt einzeln und nicht mehr als Gruppe. Da kommt für jede*n unterm Strich sogar mehr individuelle Unterstützung heraus.“

Zunächst galt es, die fünf Personen in der Hilfeplankonferenz des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) vorzustellen. Eine der Betroffenen, Nora T*., legte Wert darauf, dort selbst zu erscheinen und sich vorzustellen. Wenn das kein Ausdruck von Selbstbestimmung ist!

Weil die Finanzierung von persönlicher Unterstützung (Fachleistung) und der Hilfe zum Lebensunterhalt künftig getrennt wird, wird das Geld für den Lebensunterhalt künftig nicht mehr an die betreuende Einrichtung gezahlt, sondern direkt an die Einzelpersonen. Diese brauchen dann Unterstützung seitens ihrer Assistenten oder der gesetzlichen Betreuer, um ihr Geld selbst zu verwalten. „So haben wir für alle fünf Personen zunächst einmal ein Konto eröffnet, besser gesagt: zwei Konten“, sagt Peter Fries, und erklärt: Auf das Konto 1 kommt alles Geld, das einer Person zusteht: Geld für Miete und Lebensunterhalt, der Arbeitslohn und sonstige Gelder. Auf das Konto 2 wird wöchentlich ein Betrag überwiesen, über den der Einzelne dann selbst verfügen kann. Dies geschieht natürlich in Absprache: Wieviel Geld ist insgesamt da? Was braucht man für Essen und Kleidung, wieviel bleibt für die Freizeitgestaltung übrig?

Für die Mitarbeiter bedeutet diese Umstellung, dass sie jetzt differenzierter dokumentieren müssen, welche Fachleistung für jede*n Einzelne*n erbracht wurde. Denn jede*r soll nur das bezahlen müssen, was er oder sie auch in Anspruch nimmt. Peter Fries nennt ein Beispiel: „Kürzlich fuhr ich mit einigen Personen aus der PM 1 zu einem Basketballspiel der Skyliners nach Frankfurt. Sascha* aus dem Blauen Haus, der wie jedes Wochenende zu seinen Eltern gefahren war, ist ein großer Fan der Skyliners und wollte das Spiel auch sehen. Er reiste alleine nach Frankfurt an. Also muss ich ihn aus der Anfahrtszeit herausrechnen. Das klingt aufwändiger, als es ist. Man gewöhnt sich schnell daran.“

Die Fachleistungsstunden, die jede*r braucht, müssen gegenüber dem Kostenträger LWV in einem Jahresbericht dokumentiert und bei einer Änderung des Bedarfs erhöht oder vermindert werden. Nora nimmt zurzeit fünf bis sechs Stunden pro Woche in Anspruch und hat diese in Absprache mit ihren Bezugsbetreuern (es gibt je zwei pro Person) auf drei Termine aufgeteilt. Sie braucht Hilfe bei der Wäsche und verschiedenen lebenspraktischen Aufgaben. Sie bespricht mit den Mitarbeitenden die Post von Behörden und wünscht sich auch Begleitung, wenn sie zur Bank geht, um Geld abzuheben. Man schaut gemeinsam auf den Wochenplan der Wohngemeinschaft: Wann ist wer dran mit Müll heraustragen? Und Nora nutzt die gemeinsame Zeit auch gerne, um zu erzählen, was sie auf der Arbeit erlebt hat. Sie weiß es sehr zu schätzen, dass jemand sich Zeit nimmt – ganz alleine für sie!

Die Voraussetzungen für den Wechsel zum Betreuten Wohnen sind für das „Blaue Haus“ geradezu ideal. Denn nach wie vor ist das Team der PM 1 als sicherer Hafen in nächster Nähe. So halten drei der vier Bewohner nach wie vor daran fest, morgens vor der Arbeit und nachmittags nach Feierabend in die PM 1 hineinzuschauen und mitzuteilen: „Ich gehe jetzt!“ oder „Ich bin wieder da!“

Wie fühlt sich die Veränderung für die Betroffenen an? „Ich merke eigentlich keinen Unterschied“, sagt Nora, „alles klappt gut und ist ok.“ Dass die PM 1 so nahe ist, gefällt ihr: „Ich gehe auch jeden Tag nach der Arbeit dort hin und sage Hallo. Dann gehe ich heim in meine WG. Da macht jeder sein eigenes Ding. Wir sind ja keine Freunde, sondern eine WG. Vielleicht ziehe ich auch nochmal woanders hin, aber nicht jetzt. Später.“

* Namen geändert

Unser Foto zeigt Teamleiter Peter Fries.

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