Melden von Verstößen

Die NRD begleitet Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit individuellen Betreuungsangeboten. Grundlage bildet ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis, für das alle Mitwirkenden Verantwortung tragen. Schutz und Sicherheit der von uns betreuten Menschen stehen dabei an oberster Stelle.

Aus diesem Grund arbeiten wir mit einer Vertrauensanwältin einer externen Anwaltskanzlei zusammen, die bei einem Verdacht auf eine Straftat oder sonstigem Fehlverhalten, wie zum Beispiel Nötigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, sexualisierte Belästigung, Diebstahl oder Betrug vertraulich Hinweise entgegennimmt.

Die Vertrauensanwältin nimmt auch Hinweise bei einem Verdacht auf Menschenrechts- und Umweltverletzungen bei der NRD bzw. entlang der Lieferkette an.

Es ist uns ein großes Anliegen, mögliches Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen, es aufzuklären, es zu sanktionieren und weiterführende Schäden zu verhindern und somit legales bzw. regelkonformes Verhalten sicherzustellen.

Klient*innen, ihre Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer*innen sowie Mitarbeitende und alle anderen Personen können sich bei einem Verdacht an diese neutrale Meldestelle, d. h. die Vertrauensanwältin, wenden.

Hinweise werden nach Prüfung durch die Vertrauensanwältin nur weitergegeben, wenn die Hinweisgeberin oder der Hinweisgeber dazu das ausdrückliche Einverständnis erklärt hat.

Aufgrund der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht der Vertrauensanwältin ist sichergestellt, dass die Identität (oder der Name) von Hinweisgebern*innen zuverlässig geschützt und gegenüber der NRD nicht offengelegt wird. Die Hinweise werden vertraulich behandelt und können auch anonym erfolgen.

Die Vertrauensanwältin der NRD ist Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob von der Kanzlei Buchert Jacob Peter in Frankfurt. Frau Dr. Jacob ist telefonisch, per E-Mail, über ein gesichertes Onlineformular oder auch per Post erreichbar und kann angesprochen werden, wenn Sie in einem Verdachtsfall Rat suchen. Sie steht auch beratend für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Die Beratung ist in jedem Fall kostenfrei. Frau Dr. Caroline Jacob wird von Herrn Dr. Rainer Buchert aus derselben Kanzlei vertreten.

Die Vertrauensanwältin soll die bestehenden Meldewege nicht ersetzen, sondern nur ergänzen. Hinweisgebende können sich alternativ auch an die internen Ansprechpartner, Herrn Holger Wisch und Frau Heike Fuller, bei der NRD wenden. Mit der Vertrauensanwältin möchten wir einen zusätzlichen Weg für diejenigen eröffnen, die Angst vor Repressalien haben, Nachteile durch ihre Verdachtsäußerung befürchten oder sich unsicher hinsichtlich ihres Verdachts fühlen.

Liegen Verdachtsmomente für Hinweise auf Verstöße im Betreuungsalltag bzw. Fehlverhalten sowie Menschenrechts- und Umweltverletzungen bei der NRD bzw. entlang der Lieferkette vor, steht jedem Hinweisgebenden auch die Möglichkeit offen, sich an unser internes Ideen- und Beschwerdemanagement zu wenden.

Bei allgemeinen Anliegen und Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an unser Ideen- und Beschwerdemanagement.

Informationen in Leichter Sprache

Klicken Sie hier für Informationen in Leichter Sprache: Melden von Verstößen verständlich erklärt

 
 

Häufig gestellte Fragen zum Melden von Regelverstößen (FAQ)

Warum bietet die NRD eine zusätzliche Anlaufstelle zur Meldung von Vorfällen an?

Als Sozialunternehmen liegt unser Tätigkeitsschwerpunkt in der Arbeit mit und für Menschen. Wir haben daher ein hohes Interesse, Straftaten zu verhindern und notfalls zu verfolgen. Durch die Kooperation mit einer externen Vertrauensanwältin stellen wir eine unabhängige Anlaufstelle außerhalb des Unternehmens zur Verfügung.

Wie ist die rechtliche Grundlage?

Unternehmen und Organisationen mit 50 und mehr Beschäftigten sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohnern sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz dazu verpflichtet, ein so genanntes Hinweisgebersystem (englisch: Whistleblowing) zur Meldung von Verdachtsfällen anzubieten. 

Welche Vorteile bietet eine zusätzliche Meldestelle?

Hinweise können vertraulich an eine neutrale Stelle weitergeben werden. Das Gespräch ist für Hinweisgebende kostenfrei. Die beauftragte Vertrauensanwältin kann im Einzelfall beraten und aufgrund ihrer fachlichen Kenntnisse schnell beurteilen, ob eine strafrechtliche Verdachtslage vorliegt.

Wer kann einen Hinweis geben?

Alle Mitarbeitenden, Klient*innen sowie Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer*innen aber auch alle anderen externen Personen können Hinweise geben.

Warum soll ich einen Verdacht mitteilen?

Wenn Sie Hinweise auf mögliche Regelverstöße weitergeben, helfen Sie uns, Unregelmäßigkeiten frühzeitig aufzudecken und handlungsfähig zu bleiben – möglichst bevor weitere Schäden entstehen können. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung unseres Betreuungsauftrags und unterstützen die Integrität und Transparenz des Unternehmens.

Was kann ich melden?

Jeder Verdacht auf einen Regelverstoß oder eine strafbare Handlung kann gemeldet werden. Dazu gehören beispielsweise Hinweise auf verbale oder körperliche Gewalt, ethische Verstöße, Übergriffe oder Missbrauchsvorfälle. Die Vertrauensanwältin berät bei Zweifelsfällen und gibt Hilfestellung zum Verhalten bei Verdachtsfällen

Wie kann ich einen Verdacht mitteilen?

Hinweise können telefonisch, per E-Mail, per Post oder über ein verschlüsseltes Kontaktformular an die Ombudsstelle übermittelt werden:
Online-Formular: https://www.ombudsperson-frankfurt.de/de/kontaktformular/

Was geschieht mit der Meldung?

Jede/r Hinweisgeber*in erhält zeitnah eine Bestätigung, dass die Meldung eingegangen ist. Die Vertrauensanwältin prüft den gemeldeten Vorfall rechtlich und versucht, den Sachverhalt durch Nachfragen zu klären. Anschließend erstellt sie einen Bericht, der an den Compliance-Verantwortlichen der NRD übermittelt wird. Dies geschieht jedoch nur, wenn sich die hinweisgebende Person ausdrücklich mit der Übermittlung einverstanden erklärt. Dies ist auch anonym möglich. 

Bei einem Verdacht wird eine interne Prüfung eingeleitet und es werden gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergriffen. Anschließend erhält die hinweisgebende Person eine Rückmeldung zum Abschluss der Prüfung.

Wie wird die Vertraulichkeit gewahrt?

Die Vertrauensanwältin unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitsverpflichtung. Das bedeutet, dass sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung der hinweisgebenden Person tätig werden darf. Die Nennung des Namens und die Übermittlung des Berichts an die NRD darf daher nur mit dem Einverständnis des Hinweisgebenden erfolgen.
Selbstverständlich sind sowohl die Kontaktaufnahme als auch das Gespräch mit der hinweisgebenden Person vertraulich.

Bin ich als Hinweisgeber*in geschützt?

Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass Hinweisgebende aufgrund einer Meldung keine Nachteile erhalten dürfen, d. h. sie sind vor möglichen Repressalien durch den Arbeitgeber geschützt.
Auch mit dem/der Hinweisgeber*in verbundene Personen wie Kolleg*innen oder Angehörige fallen unter diesen Schutz. 

Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur, wenn bewusst wahrheitswidrige Angaben gemacht werden.

An wen kann ich mich wenden?

Geben Sie Hinweise, wenn Sie einen Verdacht auf mögliche Verstöße haben. Melden Sie Verdachtsfälle bei Ihren Vorgesetzen, der verantwortlichen Compliance-Stelle, über entsprechende Briefkästen bei der NRD oder anonym über unser Hinweisgebersystem.

Kontakt: Brigitte Bolz, Interne Revision und Compliance
E-Mail brigitte.bolz@nrd.de
Telefon: 06151 149-1407

Wohin kann ich mich bei anderen Anliegen, Ideen und Beschwerden wenden?

Bei allgemeinen Anliegen, Ideen und Beschwerden stehen Ihnen innerhalb der NRD die bekannten Ansprechpartner*innen zur Verfügung.

Kontakt

Dr. Caroline Jacob ist Vertrauensanwältin der NRD. Vertrauensanwalt Dr. Rainer Buchert vertritt Frau Dr. Jacob und steht ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung.
Dr. Caroline Jacob ist Vertrauensanwältin der NRD. Vertrauensanwalt Dr. Rainer Buchert vertritt Frau Dr. Jacob und steht ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung.

Kanzlei Buchert Jacob Peter
Kaiserstraße 22
60311 Frankfurt/Main

Telefon: 069 71033330
E-Mail: kanzlei@dr-buchert.de
www.dr-buchert.de

Kontaktaufnahme über die gesicherten Online-Formulare (wählen Sie aus, welches Unternehmen den Verstoß betrifft):

Stiftung NRD
NRD Altenhilfe GmbH
NRD Betrieb GmbH
NRD Immobilien GmbH

Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie

© Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie
Bodelschwinghweg 5  -  64367 Mühltal  -  Tel.: (06151) 149-0  -  Fax: (06151) 144117  -  E-Mail: info@nrd.de

Initiative Transparente Zivilgesellschaft

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