Die NRD begleitet Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit individuellen
Betreuungsangeboten. Grundlage bildet ein gegenseitiges
Vertrauensverhältnis, für das alle Mitwirkenden Verantwortung tragen.
Schutz und Sicherheit der von uns betreuten Menschen stehen dabei an
oberster Stelle.
Aus diesem Grund arbeiten wir mit einer
Vertrauensanwältin einer externen Anwaltskanzlei zusammen, die bei einem
Verdacht auf eine Straftat oder sonstigem Fehlverhalten, wie zum
Beispiel Nötigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, sexualisierte
Belästigung, Diebstahl oder Betrug vertraulich Hinweise entgegennimmt.
Die
Vertrauensanwältin nimmt auch Hinweise bei einem Verdacht auf
Menschenrechts- und Umweltverletzungen bei der NRD bzw. entlang der
Lieferkette an.
Es ist uns ein großes Anliegen, mögliches
Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen, es aufzuklären, es zu
sanktionieren und weiterführende Schäden zu verhindern und somit legales
bzw. regelkonformes Verhalten sicherzustellen.
Klient*innen,
ihre Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer*innen sowie Mitarbeitende und alle
anderen Personen können sich bei einem Verdacht an diese neutrale
Meldestelle, d. h. die Vertrauensanwältin, wenden.
Hinweise
werden nach Prüfung durch die Vertrauensanwältin nur weitergegeben, wenn
die Hinweisgeberin oder der Hinweisgeber dazu das ausdrückliche
Einverständnis erklärt hat.
Aufgrund der anwaltlichen
Verschwiegenheitspflicht der Vertrauensanwältin ist
sichergestellt, dass die Identität (oder der Name) von
Hinweisgebern*innen zuverlässig geschützt und gegenüber der NRD nicht
offengelegt wird. Die Hinweise werden vertraulich behandelt und können
auch anonym erfolgen.
Die Vertrauensanwältin der NRD ist Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob
von der Kanzlei Buchert Jacob Peter in Frankfurt. Frau Dr. Jacob ist
telefonisch, per E-Mail, über ein gesichertes Onlineformular oder auch
per Post erreichbar und kann angesprochen werden, wenn Sie in einem
Verdachtsfall Rat suchen. Sie steht auch beratend für ein persönliches
Gespräch zur Verfügung. Die Beratung ist in jedem Fall kostenfrei. Frau Dr. Caroline Jacob
wird von Herrn Dr. Rainer Buchert aus derselben Kanzlei vertreten.
Die
Vertrauensanwältin soll die bestehenden Meldewege nicht ersetzen, sondern
nur ergänzen. Hinweisgebende können sich alternativ auch an die internen Ansprechpartner, Herrn Holger Wisch
und Frau Heike Fuller, bei der NRD wenden. Mit der Vertrauensanwältin
möchten wir einen zusätzlichen Weg für diejenigen eröffnen, die Angst
vor Repressalien haben, Nachteile durch ihre Verdachtsäußerung
befürchten oder sich unsicher hinsichtlich ihres Verdachts fühlen.
Liegen
Verdachtsmomente für Hinweise auf Verstöße im Betreuungsalltag bzw.
Fehlverhalten sowie Menschenrechts- und
Umweltverletzungen bei der NRD bzw. entlang der Lieferkette vor, steht
jedem Hinweisgebenden auch die Möglichkeit offen, sich an unser internes Ideen- und Beschwerdemanagement zu wenden.
Bei allgemeinen Anliegen und Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an unser Ideen- und Beschwerdemanagement.
Klicken Sie hier für Informationen in Leichter Sprache: Melden von Verstößen verständlich erklärt
Als Sozialunternehmen liegt unser Tätigkeitsschwerpunkt in der Arbeit mit und für Menschen. Wir haben daher ein hohes Interesse, Straftaten zu verhindern und notfalls zu verfolgen. Durch die Kooperation mit einer externen Vertrauensanwältin stellen wir eine unabhängige Anlaufstelle außerhalb des Unternehmens zur Verfügung.
Unternehmen und Organisationen mit 50 und mehr Beschäftigten sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohnern sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz dazu verpflichtet, ein so genanntes Hinweisgebersystem (englisch: Whistleblowing) zur Meldung von Verdachtsfällen anzubieten.
Hinweise können vertraulich an eine neutrale Stelle weitergeben werden. Das Gespräch ist für Hinweisgebende kostenfrei. Die beauftragte Vertrauensanwältin kann im Einzelfall beraten und aufgrund ihrer fachlichen Kenntnisse schnell beurteilen, ob eine strafrechtliche Verdachtslage vorliegt.
Alle Mitarbeitenden, Klient*innen sowie Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer*innen aber auch alle anderen externen Personen können Hinweise geben.
Wenn Sie Hinweise auf mögliche Regelverstöße weitergeben, helfen Sie uns, Unregelmäßigkeiten frühzeitig aufzudecken und handlungsfähig zu bleiben – möglichst bevor weitere Schäden entstehen können. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung unseres Betreuungsauftrags und unterstützen die Integrität und Transparenz des Unternehmens.
Jeder Verdacht auf einen Regelverstoß oder eine strafbare Handlung kann gemeldet werden. Dazu gehören beispielsweise Hinweise auf verbale oder körperliche Gewalt, ethische Verstöße, Übergriffe oder Missbrauchsvorfälle. Die Vertrauensanwältin berät bei Zweifelsfällen und gibt Hilfestellung zum Verhalten bei Verdachtsfällen
Hinweise können telefonisch, per E-Mail, per Post oder über
ein verschlüsseltes Kontaktformular an die Ombudsstelle übermittelt werden:
Online-Formular: https://www.ombudsperson-frankfurt.de/de/kontaktformular/
Jede/r Hinweisgeber*in erhält zeitnah eine Bestätigung, dass die Meldung eingegangen ist. Die Vertrauensanwältin prüft den gemeldeten Vorfall rechtlich und versucht, den Sachverhalt durch Nachfragen zu klären. Anschließend erstellt sie einen Bericht, der an den Compliance-Verantwortlichen der NRD übermittelt wird. Dies geschieht jedoch nur, wenn sich die hinweisgebende Person ausdrücklich mit der Übermittlung einverstanden erklärt. Dies ist auch anonym möglich.
Bei einem Verdacht wird eine interne Prüfung eingeleitet und es werden gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergriffen. Anschließend erhält die hinweisgebende Person eine Rückmeldung zum Abschluss der Prüfung.
Die Vertrauensanwältin unterliegt der
anwaltlichen
Verschwiegenheitsverpflichtung. Das bedeutet, dass sie nur
mit ausdrücklicher Zustimmung der hinweisgebenden Person tätig
werden darf. Die Nennung des Namens und die Übermittlung des Berichts an die NRD darf
daher nur mit dem Einverständnis des Hinweisgebenden erfolgen.
Selbstverständlich sind sowohl die Kontaktaufnahme als auch das Gespräch mit der hinweisgebenden Person vertraulich.
Das
Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass Hinweisgebende aufgrund einer
Meldung keine Nachteile erhalten dürfen, d. h. sie sind vor möglichen Repressalien
durch den Arbeitgeber geschützt.
Auch mit dem/der Hinweisgeber*in verbundene Personen wie Kolleg*innen oder
Angehörige fallen unter diesen Schutz.
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur, wenn bewusst wahrheitswidrige Angaben gemacht werden.
Geben Sie Hinweise, wenn Sie einen Verdacht auf mögliche Verstöße haben. Melden Sie Verdachtsfälle bei Ihren Vorgesetzen, der verantwortlichen Compliance-Stelle, über entsprechende Briefkästen bei der NRD oder anonym über unser Hinweisgebersystem.
Kontakt: Brigitte Bolz, Interne
Revision und Compliance
E-Mail
brigitte.bolz@nrd.de
Telefon:
06151 149-1407
Bei allgemeinen Anliegen, Ideen und Beschwerden stehen Ihnen innerhalb der NRD die bekannten Ansprechpartner*innen zur Verfügung.
Kanzlei
Buchert Jacob Peter
Kaiserstraße
22
60311
Frankfurt/Main
Telefon:
069 71033330
E-Mail: kanzlei@dr-buchert.de
www.dr-buchert.de
Kontaktaufnahme über die gesicherten Online-Formulare (wählen Sie aus, welches Unternehmen den Verstoß betrifft):
Stiftung NRD
NRD Altenhilfe GmbH
NRD Betrieb GmbH
NRD Immobilien GmbH
© Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie
Bodelschwinghweg 5 - 64367 Mühltal - Tel.: (06151) 149-0 - Fax: (06151) 144117 - E-Mail: info@nrd.de