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Melden von Verstößen

Die NRD begleitet Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit individuellen Betreuungsangeboten. Grundlage bildet ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis, für das alle Mitwirkenden Verantwortung tragen. Schutz und Sicherheit der von uns betreuten Menschen stehen dabei an oberster Stelle.

Aus diesem Grund arbeiten wir mit einer Vertrauensanwältin einer externen Anwaltskanzlei zusammen, die bei einem Verdacht auf eine Straftat oder sonstigem Fehlverhalten, wie zum Beispiel Nötigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, sexualisierte Belästigung, Diebstahl oder Betrug vertraulich Hinweise entgegennimmt.

Die Vertrauensanwältin nimmt auch Hinweise bei einem Verdacht auf Menschenrechts- und Umweltverletzungen bei der NRD bzw. entlang der Lieferkette an.

Es ist uns ein großes Anliegen, mögliches Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen, es aufzuklären, es zu sanktionieren und weiterführende Schäden zu verhindern und somit legales bzw. regelkonformes Verhalten sicherzustellen.

Klient*innen, ihre Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer sowie Mitarbeitende und alle anderen Personen können sich bei einem Verdacht an diese neutrale Meldestelle, d.h. die Vertrauensanwältin, wenden.

Hinweise werden nach Prüfung durch die Vertrauensanwältin nur weitergegeben, wenn die Hinweisgeberin oder der Hinweisgeber dazu das ausdrückliche Einverständnis erklärt hat.

Aufgrund der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht der Vertrauensanwältin und Ihrem Team ist sichergestellt, dass die Identität (oder der Name) von Hinweisgebern*innen zuverlässig geschützt und gegenüber der NRD nicht offengelegt wird. Die Hinweise werden vertraulich behandelt und können auch anonym erfolgen.

Die Vertrauensanwältin der NRD ist Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob von der Kanzlei Buchert Jacob Partner in Frankfurt. Frau Dr. Jacob ist telefonisch, per E-Mail, über ein gesichertes Onlineformular oder auch per Post erreichbar und kann angesprochen werden, wenn Sie in einem Verdachtsfall Rat suchen. Sie steht auch beratend für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Die Beratung ist in jedem Fall kostenfrei.

Die Vertrauensanwältin soll bestehende Meldewege nicht ersetzen, sondern nur ergänzen. Selbstverständlich können sich Mitarbeiter*innen auch weiterhin an ihre Vorgesetzten wenden. Mit der Vertrauensanwältin möchten wir einen zusätzlichen Weg für diejenigen eröffnen, die Angst vor Repressalien haben, Nachteile durch ihre Verdachtsäußerung befürchten oder sich unsicher hinsichtlich ihres Verdachts fühlen.

Liegen Verdachtsmomente für Hinweise auf Verstöße im Betreuungsalltag bzw. Fehlverhalten oder anderer Straftaten sowie Menschenrechts- und Umweltverletzungen bei der NRD bzw. entlang der Lieferkette vor, steht jedem Hinweisgebenden auch die Möglichkeit offen, sich an unser internes unser Ideen- und Beschwerdemanagement zu wenden.

Bei allgemeinen Anliegen und Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an unser Ideen- und Beschwerdemanagement.

Informationen in Leichter Sprache

Klicken Sie hier für Informationen in Leichter Sprache: Melden von Verstößen verständlich erklärt

 
 

Häufig gestellte Fragen zum Melden von Regelverstößen (FAQ)

Warum bietet die NRD eine zusätzliche Anlaufstelle zur Meldung von Vorfällen an?

Als Sozialunternehmen liegt unser Tätigkeitsschwerpunkt in der Arbeit mit und für Menschen. Wir haben daher ein hohes Interesse, Straftaten zu verhindern und notfalls zu verfolgen. Durch die Kooperation mit einer externen Vertrauensanwältin stellen wir eine unabhängige Anlaufstelle außerhalb des Unternehmens zur Verfügung.

Wie ist die rechtliche Grundlage?

Unternehmen und Organisationen mit 50 und mehr Beschäftigten sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohnern sind dazu verpflichtet, ein so genanntes Hinweisgebersystem (englisch: Whistleblowing) zur Meldung von Verdachtsfällen anzubieten. Diese europäische „Whistleblowing-Richtline“ soll in Kürze in ein nationales Gesetz übertragen werden.

Welche Vorteile bietet eine zusätzliche Meldestelle?

Hinweise können vertraulich an eine neutrale Stelle weitergeben werden. Das Gespräch ist kostenfrei. Die beauftragte Vertrauensanwältin kann im Einzelfall beraten und aufgrund ihrer fachlichen Kenntnisse schnell beurteilen, ob eine strafrechtliche Verdachtslage vorliegt.

Wer kann einen Hinweis geben?

Alle Mitarbeitenden, Klient*innen sowie Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer aber auch alle anderen externen Personen können Hinweise geben.

Warum soll ich einen Verdacht mitteilen?

Wenn Sie Hinweise auf mögliche Regelverstöße weitergeben, helfen Sie uns, Unregelmäßigkeiten frühzeitig aufzudecken und handlungsfähig zu bleiben – möglichst bevor weitere Schäden entstehen können. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung unseres Betreuungsauftrags und unterstützen die Integrität und Transparenz des Unternehmens.

Was kann ich melden?

Jeder Verdacht auf einen Regelverstoß oder eine strafbare Handlung kann gemeldet werden. Dazu gehören beispielsweise Hinweise auf verbale oder körperliche Gewalt, ethische Verstöße, Übergriffe oder Missbrauchsvorfälle. Die Vertrauensanwältin berät bei Zweifelsfällen und gibt Hilfestellung zum Verhalten bei Verdachtsfällen

Wie kann ich einen Verdacht mitteilen?

Hinweise können telefonisch, per E-Mail, per Post oder über ein verschlüsseltes Kontaktformular an die Ombudsstelle übermittelt werden:
Online-Formular: https://www.ombudsperson-frankfurt.de/de/kontaktformular/

Was geschieht mit der Meldung?

Jede/r Hinweisgeber*in erhält zeitnah eine Bestätigung, dass die Meldung eingegangen ist. Die Vertrauensanwältin untersucht und überprüft den gemeldeten Vorfall. Liegt ein Verdacht vor, werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Der Hinweisgebende erhält anschließend eine Rückmeldung zur Überprüfung.

Wie wird die Vertraulichkeit gewahrt?

Die Vertrauensanwältin unterliegt der Schweigepflicht und behandelt jeden Hinweis vertraulich. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Hinweisgebers bzw. der Hinweisgeberin erfolgt eine Weiterleitung an die NRD.

Bin ich als Hinweisgeber*in geschützt?

Die „Whistleblower-Richtlinie“ der Europäischen Union ist eine rechtliche Vereinbarung und schützt Hinweisgebende vor möglichen Sanktionen, z. B. seitens des Arbeitgebers.
Auch mit dem/der Hinweisgeber*in verbundene Personen wie Kolleg*innen oder Angehörige fallen unter diesen Schutz.

Kann ich mich auch an interne Stellen wenden?

Ja, für allgemeine Anliegen, Ideen und Beschwerden stehen innerhalb der NRD die bekannten Ansprechpartner weiterhin zur Verfügung.

© Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie
Bodelschwinghweg 5
64367 Mühltal

06151 / 149-0
06151 / 144117

info@nrd.de

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Kontakt

Dr. Caroline Jacob ist Vertrauensanwältin der NRD. Vertrauensanwalt Dr. Rainer Buchert vertritt Frau Dr. Jacob und steht ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung.
Dr. Caroline Jacob ist Vertrauensanwältin der NRD. Vertrauensanwalt Dr. Rainer Buchert vertritt Frau Dr. Jacob und steht ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung.

Kanzlei Buchert Jacob Partner
Kaiserstraße 22
60311 Frankfurt/Main

Telefon: 069 71033330
E-Mail: kanzlei@dr-buchert.de
www.dr-buchert.de

Kontaktaufnahme über die gesicherten Online-Formulare (wählen Sie aus, welches Unternehmen den Verstoß betrifft):

Stiftung NRD
NRD Altenhilfe GmbH
NRD Betrieb GmbH
NRD Immobilien GmbH

 
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    Rudi Cerne,
    TV-Moderator und Aktion Mensch-Botschafter
Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie

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Bodelschwinghweg 5  -  64367 Mühltal  -  Tel.: (06151) 149-0  -  Fax: (06151) 144117  -  E-Mail: info@nrd.de

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