Die NRD begleitet Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit individuellen Betreuungsangeboten. Grundlage bildet ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis, für das alle Mitwirkenden Verantwortung tragen. Schutz und Sicherheit der von uns betreuten Menschen stehen dabei an oberster Stelle.
Aus diesem Grund arbeiten wir mit einer externen Anwaltskanzlei zusammen, die Hinweise auf Verstöße im Betreuungsalltag entgegennimmt und überprüft. Es ist uns ein großes Anliegen, mögliches Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen, es aufzuklären und weiterführende Schäden zu verhindern.
Klient*innen, ihre Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer sowie Mitarbeitende und alle anderen Personen können sich bei einem Verdacht an diese neutrale Anlaufstelle wenden. Jede/r Hinweisgeber*in (auch „Whistleblower“ genannt) ist rechtlich geschützt. Die Hinweise werden vertraulich behandelt und können anonym erfolgen. Eine Weitergabe findet nur mit Einverständnis statt.
Vertrauensanwältin der NRD ist die Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob von der Kanzlei Buchert Jacob Partner in Frankfurt. Frau Dr. Jacob ist telefonisch, per E-Mail, über ein gesichertes Onlineformular oder auch per Post erreichbar und kann angesprochen werden, wenn Sie in einem Verdachtsfall Rat suchen. Die Beratung ist kostenfrei.
Als
Vertrauensanwältin übernimmt sie die Klärung möglicher Grenzverletzungen,
Übergriffe oder strafbaren Handlungen. Bei allgemeinen Anliegen und Beschwerden
wenden Sie sich bitte an unser Ideen- und Beschwerdemanagement.
Klicken Sie hier für Informationen in Leichter Sprache: Melden von Verstößen verständlich erklärt
Als Sozialunternehmen liegt unser Tätigkeitsschwerpunkt in der Arbeit mit und für Menschen. Wir haben daher ein hohes Interesse, Straftaten zu verhindern und notfalls zu verfolgen. Durch die Kooperation mit einer externen Vertrauensanwältin stellen wir eine unabhängige Anlaufstelle außerhalb des Unternehmens zur Verfügung.
Unternehmen und Organisationen mit 50 und mehr Beschäftigten sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohnern sind dazu verpflichtet, ein so genanntes Hinweisgebersystem (englisch: Whistleblowing) zur Meldung von Verdachtsfällen anzubieten. Diese europäische „Whistleblowing-Richtline“ soll in Kürze in ein nationales Gesetz übertragen werden.
Hinweise können vertraulich an eine neutrale Stelle weitergeben werden. Das Gespräch ist kostenfrei. Die beauftragte Vertrauensanwältin kann im Einzelfall beraten und aufgrund ihrer fachlichen Kenntnisse schnell beurteilen, ob eine strafrechtliche Verdachtslage vorliegt.
Alle Mitarbeitenden, Klient*innen sowie Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer aber auch alle anderen externen Personen können Hinweise geben.
Wenn Sie Hinweise auf mögliche Regelverstöße weitergeben, helfen Sie uns, Unregelmäßigkeiten frühzeitig aufzudecken und handlungsfähig zu bleiben – möglichst bevor weitere Schäden entstehen können. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung unseres Betreuungsauftrags und unterstützen die Integrität und Transparenz des Unternehmens.
Jeder Verdacht auf einen Regelverstoß oder eine strafbare Handlung kann gemeldet werden. Dazu gehören beispielsweise Hinweise auf verbale oder körperliche Gewalt, ethische Verstöße, Übergriffe oder Missbrauchsvorfälle. Die Vertrauensanwältin berät bei Zweifelsfällen und gibt Hilfestellung zum Verhalten bei Verdachtsfällen
Hinweise können telefonisch, per E-Mail, per Post oder über
ein verschlüsseltes Kontaktformular an die Ombudsstelle übermittelt werden:
Online-Formular: https://www.ombudsperson-frankfurt.de/de/kontaktformular/
Jede/r Hinweisgeber*in erhält zeitnah eine Bestätigung, dass die Meldung eingegangen ist. Die Vertrauensanwältin untersucht und überprüft den gemeldeten Vorfall. Liegt ein Verdacht vor, werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Der Hinweisgebende erhält anschließend eine Rückmeldung zur Überprüfung.
Die Vertrauensanwältin unterliegt der Schweigepflicht und behandelt jeden Hinweis vertraulich. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Hinweisgebers bzw. der Hinweisgeberin erfolgt eine Weiterleitung an die NRD.
Die
„Whistleblower-Richtlinie“ der Europäischen Union ist eine rechtliche
Vereinbarung und schützt Hinweisgebende vor möglichen Sanktionen, z. B. seitens
des Arbeitgebers.
Auch mit dem/der Hinweisgeber*in verbundene Personen wie Kolleg*innen oder
Angehörige fallen unter diesen Schutz.
Ja, für allgemeine Anliegen, Ideen und Beschwerden stehen innerhalb der NRD die bekannten Ansprechpartner weiterhin zur Verfügung.
Menschen mit Behinderung brauchen Ihre Hilfe!
Kanzlei
Buchert Jacob Partner
Kaiserstraße
22
60311
Frankfurt/Main
Telefon:
069 71033330
E-Mail: kanzlei@dr-buchert.de
www.dr-buchert.de
Kontaktaufnahme über die gesicherten Online-Formulare (wählen Sie aus, welches Unternehmen den Verstoß betrifft):
Stiftung NRD
NRD Altenhilfe GmbH
NRD Betrieb GmbH
NRD Orbishöhe GmbH
NRD Immobilien GmbH
© Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie
Bodelschwinghweg 5 - 64367 Mühltal - Tel.: (06151) 149-0 - Fax: (06151) 144117 - E-Mail: info@nrd.de