In einer diakonischen Einrichtung ist die Haltung jedes und jeder Einzelnen entscheidend für das Wohlbefinden und die Förderung der Klient*innen. Eine respektvolle, wertschätzende und einfühlsame Haltung prägt den Umgang miteinander und schafft eine Atmosphäre des Vertrauens. Dabei ist es uns wichtig, auf die individuellen Bedürfnisse der Menschen einzugehen und ihre Rechte zu achten.
Unsere Haltung orientiert sich an den Grundwerten Gleichwertigkeit, Offenheit und Unterstützung, um gemeinsam positive Veränderungen zu ermöglichen.
Compliance-Kodex als verbindliche Verhaltensgrundlage
Die NRD hat einen Compliance-Kodex verabschiedet, der die
Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen sowie interner Richtlinien und
Standards regelt. Compliance, aus dem Englischen, bedeutet Gesetzestreue oder Regeleinhaltung.
Der Compliance-Kodex der NRD bildet somit eine Grundlage für alle internen
Richtlinien und Kodizes, unter anderem für den Verhaltenskodex unseres
Gewaltschutzkonzeptes. Er dient als Orientierung für unser tägliches berufliches Handeln und
hilft, in komplexen Situationen ethisch richtige Entscheidungen zu treffen. Der Verhaltenskodex spielt daher eine wichtige Rolle bei der Schaffung
eines positiven Arbeitsumfelds und der Wahrung unseres Ansehens in der
Öffentlichkeit.
Der Schutz der Würde und Unversehrtheit von Minderjährigen und erwachsenen Schutz- und Hilfebedürftigen sowie aller Mitarbeiter*innen vor jeglicher Form von Gewalt ist für uns von zentraler Bedeutung.
Deshalb haben wir ein Schutzkonzept entwickelt, das Gewaltprävention fördert, Risikosituationen einschätzt, klare Regeln formuliert und Vertrauen schafft. Es setzt für die gesamte NRD einen Handlungs- und Orientierungsrahmen, vor allem auf den drei Ebenen: Klientinnen und Klienten (inkl. deren Familien und Sorgeberechtigte), Mitarbeitende und Führungskräfte.
Damit setzen wir u.a. die „Richtlinie der Diakonie Hessen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ (Stand 09.11.2022) für Minderjährige und erwachsene Schutz- und Hilfebedürftige um. Dabei orientiert sich die NRD insbesondere an den Präventions- und Interventionsmaßnahmen, wie sie im Bundesrahmenhandbuch der Diakonie Deutschland "Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt“ zu treffen sind. Als diakonisches Unternehmen im Kirchengebiet der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sind wir auch dem Gewaltpräventionsgesetz verpflichtet, das die Kirchensynode der EKHN am 27.11.2020 beschlossen hat.
Das Schutzkonzept liegt an allen Standorten und Arbeitsbereichen der NRD aus. Sie können es hier herunterladen (pdf-Datei), ebenso eine Zusammenfassung in Leichter Sprache.
Die interne Steuerungsgruppe Diakonisches Profil, Theologie und Ethik hat sich in den letzten Jahren intensiv mit Fragen der Ethikberatung, der gesundheitlichen Vorsorgeplanung sowie mit Grenzfragen am Lebensende beschäftigt und wichtige Impulse für eine Stellungnahme zum assistierten Suizid erarbeitet.
Mit der Positionierung zum assistierten Suizid legt die NRD eine verbindliche Orientierung und Hilfestellung auf der Grundlage der Grund- und Menschenrechte und einer christlichen Wertehaltung vor, die vor allem auf der Ebene der Klient*innen wie auch der Mitarbeiter*innen die Arbeit erleichtern und absichern soll.
Richtungsweisend ist dabei die „Orientierungshilfe
zum Umgang mit Sterbewünschen, suizidalen Gedanken und Wünschen nach Suizidassistenz“ der Diakonie Deutschland,
in der das Themenfeld assistierter Suizid aus einer
sehr umfassenden Perspektive reflektiert wird.
Die NRD ist Mitunterzeichner der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland". Sie setzt sich dafür ein, die Betreuung von Menschen zu verbessern, die aufgrund einer fortschreitenden, lebensbegrenzenden Erkrankung mit Sterben und Tod konfrontiert sind.
Die Haltung der NRD und ihrer Tochterunternehmen ist in der Satzung der NRD, Gesellschaftsverträgen, im Leitbild und der Strategie der NRD konkret beschrieben. Ergänzend dazu gibt es die „Erklärung zu Haltung, Werten und Grundsätzen der NRD und ihrer Tochterunternehmen“. Ihr Ziel ist es, eine zeitgemäße Antwort auf die oft gestellte Frage zu geben, welchen Stellenwert der Glaube für die Arbeit in der NRD hat.
Die Erklärung fußt darauf, dass die Wurzeln der NRD im evangelischen Glauben und im christlichen Auftrag zur tätigen Nächstenliebe, zur Zuwendung zu hilfebedürftigen Mitmenschen und zur Barmherzigkeit liegen. „Diakonie“ sein bedeutet, dies im Alltag umzusetzen. In der NRD wissen wir aber auch, dass diese Gebote in ähnlicher Form für die meisten anderen Religionen, Glaubensrichtungen und Weltanschauungen von gleicher, zentraler Bedeutung sind. Ihnen geht es gemeinsam um den Einsatz für die unantastbare Menschenwürde. Diese Haltung ist keine evangelische Besonderheit.
Viele verschiedene Menschen mit vielen verschiedenen Hintergründen sind geeint in einer gemeinsamen Haltung im Dienst an ihren Mitmenschen. Die Überzeugung, dass die Menschenwürde unantastbar und zu schützen ist und dass Hilfebedürftigen geholfen werden soll, ist deshalb eine Voraussetzung für die Mitarbeit in der NRD - nicht die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft oder ein bestimmtes Bekenntnis. Für NRD-Mitarbeitende besteht Religionsfreiheit, aber keine „Haltungsfreiheit“. Darüber hinaus erwartet die NRD von allen Mitarbeitenden Respekt gegenüber der evangelischen Prägung des Hauses. In der NRD leben und arbeiten viele evangelische Christ*innen. Sie fühlen sich auch deshalb in der NRD zuhause, weil wir ein diakonisches Unternehmen sind.
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