27.04.2023
Der Vorstand der Nieder-Ramstädter Diakonie (NRD) setzt sich auf Grundlage des Tarifergebnisses des Öffentlichen Dienstes dafür ein, dass auch im Tarifbereich der Diakonie in Hessen-Nassau ein deutliches, positives Signal an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesendet wird.
Der Vorstand der Nieder-Ramstädter
Diakonie (NRD) setzt sich auf Grundlage des Tarifergebnisses des Öffentlichen
Dienstes dafür ein, dass auch im Tarifbereich der Diakonie in Hessen-Nassau ein
deutliches, positives Signal an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesendet
wird. Dr. Thorsten Hinz, Pädagogischer
Vorstand der NRD, macht deutlich: „Die Mitarbeitenden der NRD brauchen
aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie und der massiven Preis- und
Inflationssteigerungen dringend eine Entlastung. Unser Ziel ist es, dass auch
sie angemessene Entgelterhöhungen erhalten und einen Inflationsausgleich
bekommen, der noch im Jahr 2023 ausbezahlt werden kann.“
Die wesentliche Voraussetzung dafür sei, dass der Inflationsausgleich und die Vergütungssteigerungen auf einer tarifvertraglichen Grundlage basieren - genau wie im Öffentlichen Dienst. Denn nur dann seien diese Leistungen seitens der NRD bei den jeweiligen Kostenträgern refinanzierbar. Christian Fuhrmann, Kaufmännischer Vorstand, betonte: „Ohne Tarifabschluss und Refinanzierung fehlt uns die wirtschaftliche Grundlage. Wir unterstützen deshalb die Tarifpartner in der Diakonie Hessen-Nassau ausdrücklich dabei, entsprechende tarifvertragliche Vereinbarungen zu treffen und damit den Weg für Verbesserungen freizumachen.“ Ein ausgewogenes Tarifsystem inklusive Vergütungserhöhungen sichere auch die Wettbewerbsfähigkeit der NRD im Kampf gegen den immer bedrohlicher werdenden Personalmangel.
Bei den Tarifverhandlungen für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen hatten die Tarifparteien im April eine Einigung erzielt. Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bekommen ein Inflationsausgleichsgeld in Höhe von insgesamt 3.000 €, das steuer- und abgabefrei bis Ende 2024 ausgezahlt werden soll. Im Jahr 2024 sollen darüber hinaus die Tabellenentgelte um rund 5,5% erhöht werden (mindestens um 340,- €). Für die kommunalen Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen wurde außerdem vereinbart, zusätzlich zum regulären Entgelt ein um bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise zu ermöglichen – unabhängig von der eigentlichen Stufenlaufzeit der Beschäftigten.
Für die NRD sind die „Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau“ (AVR.HN) das maßgebliche Tarifwerk. Es gilt für diakonische Unternehmen im Gebiet der Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau und wird in der „Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Hessen“ (ARK.DH) verhandelt. Die ARK.DH besteht aus sieben Dienstnehmer- und sieben Dienstgebervertretern der Diakonie Hessen.
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