Das Bundesteilhabegesetz soll zu mehr Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung führen. Leider erfolgt die Umsetzung nicht so reibungslos wie es wünschenswert wäre: Zehn Impulse der NRD.
Seit einigen Jahren verbessert das BTHG (Bundesteilhabegesetz) die Situation von Menschen mit Einschränkungen in Deutschland. Auch 2023 werden sich Veränderungen durch das BTHG ergeben. Damit diese Informationen gut kommuniziert werden können, müssen sie für alle verständlich sein. Die Erstellung der benötigten Informationsmaterialien sollte daher inklusiv gestaltet sein.
450 Mitarbeitende in der NRD lernen "Mein Plan". "Mein Plan" heißt das neue Konzept, das in der NRD in Zukunft für die sogenannte "personenzentrierte Planung" verwendet wird. Ziel des Konzepts: Den Menschen selbst in den Mittelpunkt zu stellen. Der Auftrag der NRD-Mitarbeitenden dabei ist es, den Klienten darin zu unterstützen, sein Leben nach seinen Träumen, Wünschen und Zielvorstellungen zu gestalten.
Das Bundesteilhabe-Gesetz (BTHG) ist seit zwei Jahren in Kraft und wird schrittweise umgesetzt. Ab 2020 gilt eine wichtige Veränderung, auf die sich die NRD schon jetzt vorbereitet: die Trennung der Hilfe-Arten in Fachleistung und Grundsicherung.
Das Bundesteilhabegesetz verlangt mehr individuelle Zuwendung. Die Betreuung wird sich dadurch sehr verändern, so wird beispielswiese eine Unterscheidung zwischen stationärem und Betreutem Wohnen in Zukunft wegfallen. Auch die gesetzlichen Betreuer*innen haben in Zukunft mehr zu tun.
Durch die neuen Regelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) hat sich für Menschen mit Behinderung einiges verändert. Ziel des Gesetzes ist die Stärkung der Selbstbestimmung und der Teilhabemöglichkeiten für jeden. Das soll vor allem dadurch gefördert werden, dass die unterstützungsbedürftige Person mit ihren Wünschen und Zielen stärker die Art und den Umfang der Hilfe bestimmen und mitgestalten kann – das nennt man Personenzentrierung.
Am 1. Januar 2017 ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft getreten. Einige Änderungen sind bereits wirksam, andere werden nach und nach bis 2020 Gültigkeit erlangen.
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist 2017 in Kraft getreten. Dieses neue Gesetz bringt wichtige Veränderungen in der Eingliederungshilfe mit sich, die nach und nach umgesetzt werden müssen. Was „Behinderung“ bedeutet, wird jetzt anders betrachtet als vorher. Was auch neu ist: Die Unterstützung, die ein Mensch braucht, und das Geld, das er zum Leben und Wohnen braucht, werden getrennt. Ebenfalls neu: Es wird kein Unterschied gemacht zwischen „stationärem“ und „ambulant betreutem“ Wohnen.
Gemeinsam schaffen wir Teilhabe!
In den Dateien unten finden Sie Informationen unsers Dachverbandes und der Leistungsträger zum Thema „Trennung der Existenzsicherung von den Fachleistungen in Hessen". Alle dort dargestellten Themen werden in den Informationsveranstaltungen der NRD eingehend besprochen.
Bezüglich des am Ende des Informationsschreibens erwähnten „Girokontos“ weisen wir Sie darauf hin, dass wir als NRD noch im Klärungsprozess sind, ob wir Ihnen weiterhin eine Alternative anbieten können, um Abrechnungsprozesse evtl. zu erleichtern.
Hier geht es zu einem Merkblatt zur Grundsicherung, erstellt vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.: Hier klicken
Unseren Flyer zum Bundesteilhabegesetz in leichter Sprache finden Sie hier: BTHG-Flyer
Das neue Bundes-Teilhabe-Gesetz ist nicht leicht zu verstehen. Fragen Sie andere Menschen, zum Beispiel Mitarbeiter in der NRD. Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen per E-Mail unter der Adresse BTHG@nrd.de gerne zur Verfügung.
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