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NRD-Positionspapier: Zehn Impulse zum BTHG

06.04.2023 | Jörg Hartmann

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Jörg Hartmann

Leiter der Abteilung Kommunikation, Marketing und Fundraising der NRD

NRD-Positionspapier: Zehn Impulse zum BTHG

Das Bundesteilhabegesetz ist ein wichtiges Gesetz und soll zu mehr Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen beitragen. Leider erfolgt die Umsetzung nicht so reibungslos, wie es aus Sicht von vielen Menschen mit Beeinträchtigungen und Leistungserbringern wünschenswert wäre. Als einer der größten Träger der Eingliederungshilfe möchte die Nieder-Ramstädter Diakonie auch in Hessen die Diskussion zur Umsetzung des BTHG weiter intensivieren und hat dazu im April 2023 den Text „Das Recht auf Teilhabe! Zehn Impulse zum Bundesteilhabegesetz“ verfasst. Diese Impulse richten sich vor allem an die Fachöffentlichkeit in Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Sozialwirtschaft. In der Arbeitsgemeinschaft Diakonische Behindertenhilfe und Psychiatrie der Diakonie in Rheinland-Pfalz hat die NRD an einem ähnlichen Positionspapier mitgewirkt.

Das Recht auf Teilhabe!
Zehn Impulse zum Bundesteilhabegesetz

Die Nieder-Ramstädter Diakonie (NRD) erbringt Leistungen der Eingliederungshilfe, der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Altenhilfe in Hessen und Rheinland-Pfalz. Als großes Sozialunternehmen fordert sie eine beschleunigte Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und regt an, die hier vorgelegten Impulse aufzugreifen.

Der rechtliche Rahmen
Rheinland-Pfalz hat am 28. Dezember 2018 als erstes Bundesland einen Landesrahmenvertrag zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetz verabschiedet. In Hessen befinden sich der "Rahmenvertrag 2 – Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" und der "Rahmenvertrag 3 – Leistungen zur Sozialen Teilhabe und zur Teilhabe an Bildung nach Beendigung der Schulausbildung (Sekundarstufe II)" im Unterschriftenverfahren. Sie sollen zum 1. Juli 2023 in Kraft treten. Verhandelt wird aktuell noch der „Rahmenvertrag 1 – Leistungen zur Sozialen Teilhabe und zur Teilhabe an Bildung bis zur Beendigung der Schulausbildung“.

Das Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)
Das BTHG selbst ist als Bundesgesetz am 29.12.2016 in Kraft getreten. Die Landesrahmenverträge sollen absichern, dass Menschen mit Behinderung die ihnen zustehenden Rechte für mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichberechtigung erfahren. Das BTHG und alle Rahmenverträge müssen sich an den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention messen lassen, die in Deutschland im März 2009 in Kraft getreten ist.

Unsere Anliegen
Die nachfolgenden Impulse markieren für die NRD und ihre Klienten*innen wichtige Inhalte, die in den letzten laufenden Klärungsprozessen zur Umsetzung des BTHG in Hessen Berücksichtigung finden sollten:

1. Barrierefreier Zugang: Es ist sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung einen diskriminierungsfreien Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Antragstellung, Bedarfserhebung und Teilhabe- und Gesamtplanungsverfahren müssen im Dienst der Antragsteller*innen stehen und barrierefrei sein.

2. Einbeziehung der Leistungserbringer: Bei der Bedarfsermittlung sowie der Teilhabe- und Gesamtplanung ist auf Wunsch der Leistungsnehmer die Unterstützung, die Fachlichkeit und Expertise der Leistungserbringer einzubeziehen – insbesondere bei Menschen mit sehr hohem Assistenzbedarf.

3. Leistungserbringung über Basiskontingente auch in Hessen: Der Landesrahmenvertrag in Rheinland-Pfalz und auch in anderen Bundesländern ermöglicht für Leistungen in „Besonderen Wohnformen“ (ehemals stationäre Angebote) die Erbringung von Leistungen über sogenannte Basismodule. Diese Basismodule sind wichtig und ermöglichen eine verlässliche Grundlage der Leistungserbringung. Die NRD plädiert dafür, dass auch in Hessen Leistungen über Basismodule (bzw. „Basis-Fachleistungsstunden-Kontingente“) vertraglich ermöglicht und erbracht werden können.

4. Dem Fachkräftemangel entgegenwirken: Eine sachgerechte Umsetzung des Landesrahmenvertrages ist nur mit ausreichend Personal möglich, und zwar sowohl auf Seiten der Kostenträger als auch auf Seiten der Leistungserbringer. Der massive Fachkräftemangel gefährdet dies und macht Gegenmaßnahmen der Politik und der Sozialwirtschaft zwingend erforderlich. Es braucht geförderte Kampagnen, die Menschen dazu motivieren, sich in den Berufsfeldern der Eingliederungshilfe ausbilden oder qualifizieren zu lassen. Vergütungen müssen attraktiv und auskömmlich sein, um im Wettbewerb mit anderen Sozial- und Arbeitsfeldern bestehen zu können. Rechtliche Hürden zur Gewinnung internationaler Fachkräfte müssen abgebaut werden.

5. Refinanzierung von Zeit- bzw. Leiharbeit: Aufgrund des Arbeitskräfte- und Fachkräftemangels sind viele Leistungserbringer, wie auch die NRD, auf die Dienste von Zeitarbeiter*innen angewiesen, die extreme Mehrkosten (das zwei- bis dreifache von Regelpersonalkosten!) verursachen, die bislang nicht refinanziert werden. Die NRD fordert deshalb dringend, Zeitarbeit rechtlich zu begrenzen und bis zu einer entsprechenden Umsetzung eine Refinanzierung der Personalmehrkosten sicherzustellen. Durch die Mehrkosten droht der Abbruch von Leistungsangeboten, was dringend verhindert werden muss.

6. Spezialbedarfe berücksichtigen: Innerhalb der Leistungsvereinbarungen muss ermöglicht werden, dass Menschen mit Spezialbedarfen (z. B. im Autismus- oder Intensivbereich) entsprechend ihrer spezifischen Bedarfe berücksichtigt werden und die Leistungserbringer die dafür nötigen Ressourcen erhalten.

7. Fortschrittliche Entwicklungen finanzieren: Die Umsetzung der Landesrahmenverträge muss die Weiterentwicklung der bestehenden Angebote ermöglichen. Im Einzelfall und bei Bedarf sind dafür zusätzliche Fördermittel bereitzustellen, die Standort- und Sozialraumentwicklungen ermöglichen. Dies gilt gerade für sogenannte „Besondere Wohnformen“, die von vielfältigen Anbindungen in ihre jeweiligen Regionen und Kommunen abhängen.

8. Gesellschaftliche Anerkennung der WfbM: Die Werkstätten (WfbM) stehen derzeit stark in der öffentlichen Kritik. Es wird dabei oft übersehen, dass es sich bei Werkstattbeschäftigten nicht um Arbeitnehmer*innen im üblichen Sinne handelt. Nicht die Gewinnorientierung, sondern die berufliche Bildung und Entwicklung – begleitet von rehabilitativen Maßnahmen – ist die entscheidende Kernaufgabe der Werkstätten. Die Werkstattbeschäftigten stehen deshalb bislang in einem sogenannten arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis und erhalten keinen klassischen Lohn. Die NRD setzt sich für ein reformiertes Entgeltsystem ein, das auskömmlich, transparent und nachhaltig ist. Gleichzeitig darf dabei der Grundauftrag der Werkstatt nicht verloren gehen und muss gesellschaftlich anerkannt bleiben.

9. Stärkung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe: Im Zuge der Umsetzung des BTHG muss auch die Reform der Kinder- und Jugendhilfe zu einem inklusiven Recht mitgedacht werden. Unabhängig von ihren Beeinträchtigungen muss Kindern und Jugendlichen der Zugang zu beiden Sozialsystemen (dem der Eingliederungshilfe und dem der Kinder- und Jugendhilfe) ermöglicht werden.

10. Weiterentwicklungen und Evaluation: Im Rahmen der Umsetzung des BTHG braucht es verbindliche Evaluationen und Korrekturoptionen. Modellvorhaben und die Entwicklung von „Best-Practice-Beispielen“ müssen unterstützt und gefördert werden. Nur auf dieser Basis kann sich die Eingliederungshilfe als „lernendes System“ innovativ weiterentwickeln.

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  • Inklusion...

    ... finde ich sehr gut. Wenn Kinder von Anfang an zusammen sind und nicht auseinandersortiert werden, gewöhnen sich alle aneinander und können lernen, sich gegenseitig zu helfen. 

    Inklusion...
    Horst Enzmann
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