Nächstenliebe vererben

Oft sind es einschneidende Ereignisse im Leben wie die Geburt eines Kindes oder der Tod eines geliebten Menschen, der uns dazu veranlasst, sich mit dem eigenen Lebensende zu befassen. Wenn Sie darüber nachdenken, Ihr Erbe zu regeln und ein Testament aufzusetzen, ist es eine besondere Geste der Nächstenliebe auch an die Menschen zu denken, die Ihre Hilfe benötigen. 

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, in Ihrem Nachlass Menschen zu bedenken, die körperlich oder geistig beeinträchtigt sind. Diese Menschen benötigen Unterstützung, um möglichst eigenständig zu leben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Mit einem Testament oder Vermächtnis können Sie Stiftungen oder gemeinnützigen Vereinen wie der NRD einen Teil Ihres Nachlasses steuerfrei vermachen.

Wussten Sie schon? Ein rechtsgültiges Testament können Sie jederzeit auch ohne Notar selbst aufsetzen. Dazu muss das Testament vollständig, mit eigener Hand geschrieben und unterschrieben sein und den Ort und das Datum der Erstellung enthalten.

Wir beantworten gerne Ihre Fragen in einem vertraulichen Gespräch, rufen Sie uns an. Wir nehmen uns Zeit für Sie. Ein Gespräch mit uns ersetzt jedoch keine rechtsverbindliche Beratung durch einen Fachanwalt oder Notar.

 
 

Behinderten-Testament

Was bleibt von meinem Leben, wenn ich nicht mehr da bin? Und was geschieht mit meinem Vermögen? Abschied und Tod sind Themen, die viele von uns lieber vermeiden. Doch für Sie und Ihre Angehörigen ist es wichtig, Klarheit darüber zu haben, was Ihnen über Ihr Leben hinaus am Herzen liegt:

• Wen möchte ich bedenken?
• Was sind meine Wünsche und Vorstellungen?
• Wo möchte ich etwas bewirken?

Es ist gut, diese Überlegungen in einem Testament schriftlich festzuhalten. So stellen Sie
sicher, dass Ihr Wille später auch tatsächlich umgesetzt wird.

Für Familien mit Angehörigen mit Behinderung gibt es in Deutschland eine besondere Testamentsform: das Behindertentestament. Es sorgt dafür, dass Menschen mit Behinderung ihre Zukunft finanziell gut gestalten können, ohne dass ihr Erbe für Sozialleistungen wie die Eingliederungshilfe aufgebraucht wird. So bleibt das Vermögen für die Angehörigen oder einem guten Zweck erhalten.

Ein zentrales Merkmal des Behindertentestaments ist die Vor- und Nacherbschaft. Nacherben können Geschwister oder auch soziale Einrichtungen sein, sodass das Vermögen gemeinnützigen Organisationen wie der Nieder-Ramstädter Diakonie nach dem Tod der Vorerben zugutekommt.

In den nachfolgenden Grafiken zeigen wir Ihnen anhand einer Beispielfamilie, wie sich die Situation mit und ohne Behindertentestament unterscheidet. Unser Ziel ist es, Sie zu ermutigen, sich mit der
Frage „Was bleibt?“ auseinanderzusetzen und mit Ihren Angehörigen ins Gespräch zu kommen, um die nächsten Schritte zu planen.

Wir freuen uns, wenn Ihnen unsere Impulse weiterhelfen!

Wir zeigen Ihnen an einer Beispielfamilie F., wie man ein Erbe so regeln kann, dass alle
Erben finanziell davon profitieren.

Wie ist es heute? (Ausgangslage)

Frau F. hat zwei erwachsene Kinder: Einen Sohn mit Behinderung und eine Tochter ohne Behinderung. Herr F. ist bereits verstorben. Der Sohn wohnt in einem Wohnhaus einer diakonischen Einrichtung. Er ist in einer
Montageabteilung einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt.

Sein Lebensunterhalt wird von Grundsicherung und Eingliederungshilfe finanziert. Seine Schwester ist berufstätig und wohnt mit ihrer Familie im Nachbarort. Frau F. unterstützt ihren Sohn finanziell mit einem Taschengeld und wenn er in Urlaub fahren möchte.

Behindertentestament

Ungeregelte Lösung: Gesetzliche Erbfolge (ohne Nacherben)

Frau F. hat kein Testament gemacht. Das Erbe muss jetzt so verteilt werden, wie es im Gesetz festgelegt ist: Beide Kinder bekommen jeweils die Hälfte. Das nennt sich „gesetzliche Erbfolge“. 

Der Sohn hat eine Behinderung. Er bekommt Geld aus der Eingliederungshilfe und Grundsicherung. Dieses Geld bezahlt bisher alles, was er zum Leben braucht. Aber weil sein Erbe so groß ist, bekommt er ab jetzt keine Leistungen der Grundsicherung und der Eingliederungshilfe mehr.

Er muss sein Erbe aufbrauchen, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Und zwar so lange, bis nur noch der Schonbetrag übrig ist. 

Das Erbe fällt sozusagen an den Staat, weil der Sozialhilfeträger das Erbteil des behinderten Kindes gegen die gesetzlichen Leistungen aufrechnet. Erst wenn das Vermögen aufgebraucht
ist, übernimmt der Sozialhilfeträger wieder die Kosten.

Die Tochter arbeitet und mit ihrem Gehalt bezahlt sie alles, was sie zum Leben braucht. Sie bekommt ihr Erbe und kann es verwenden, wie sie es möchte.

Behindertentestament

Geregelte Lösung: Behindertentestament (mit Nacherben)

Wie kann Frau F. dafür sorgen, dass beide Kinder etwas von ihrem Erbe haben? Frau F. macht ein sogenanntes Behindertentestament, z. B. bei einem Notar. 

  • Sie setzt ihren Sohn mit Behinderung als Vorerben ein. Sie schreibt im Testament auf, wofür ihr Sohn Geld aus dem Erbe bekommen soll, z. B. für Urlaube.
  • Sie legt als Nacherben ihre Tochter fest. Wenn Frau F. nur ein Kind hätte, könnte sie auch eine andere Person aus der Verwandtschaft als Nacherben einsetzen oder eine gemeinnützige Organisation, wie z. B. die Nieder-Ramstädter Diakonie. 
  • Sie setzt einen Testamentsvollstrecker ein.

Als Frau F. stirbt, bekommen beide Kinder die Hälfte des Erbes: Die Tochter bekommt eine Hälfte direkt. Die Hälfte für den Sohn wird vom Testamentsvollstrecker verwaltet. Der Sohn profitiert für den Rest seines Lebens von seinem Erbe und bleibt gleichzeitig über Grundsicherung und Eingliederungshilfe versorgt.

Wichtig: Nur wenn es Nacherben gibt, bleibt das Vermögen erhalten.
Nach seinem Tod geht der Rest seines Erbes an die Schwester oder an einen anderen Nacherben. So bleibt das Vermögen komplett innerhalb der Familie bzw. wird für einen guten Zweck verwendet.

Behindertentestament

Was können Sie tun? Je mehr Sie über das Thema Behindertentestament wissen, desto besser können Sie für sich und Ihre Angehörigen entscheiden.

Wir empfehlen Ihnen: 

  • Setzen Sie sich frühzeitig mit dem Thema auseinander. 
  • Informieren Sie sich umfassend. 
  • Lassen Sie sich professionell beraten. 

Das Thema Behindertentestament ist sehr vielschichtig. Deshalb ist eine fachkundige Beratung durch einen Rechtsanwalt, eine Rechtsanwältin oder Notar*in unbedingt empfehlenswert. Wenn Sie Immobilien besitzen: Lassen Sie sich auch steuerlich beraten. 

Informationen und Ratgeber finden Sie u. a. bei: 

Die Lebenshilfe e. V. bietet auf ihrer Website eine Übersicht, um eine passende Rechtsberatung in Ihrer Nähe zu finden: Übersicht

Ein Behindertentestament
... schützt das Familienvermögen und sichert gleichzeitig die finanzielle Zukunft von Menschen mit Behinderung. Es sorgt dafür, dass sie weiterhin staatliche Unterstützung erhalten, ohne dass ihr Erbe angerechnet wird. So bleibt das Familienvermögen erhalten, und die Lebensqualität der Betroffenen ist langfristig gesichert.
... ermöglicht die Unterstützung sozialer Einrichtungen, so dass das Vermögen gezielt für gemeinnützige Projekte eingesetzt werden kann, die Inklusion und Teilhabe fördern.
... gibt Ihnen ein gutes Gefühl und die Sicherheit, dass Ihre Angelegenheiten geregelt sind und alles nach Ihren Wünschen umgesetzt wird.

Kontakt

Haben Sie Fragen zum Behindertentestament oder sind Sie an einer Beratung interessiert?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wenn Sie dieses Thema mit Ihren Angehörigen besprechen möchten, senden wir Ihnen gerne eine Broschüre zu.

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Christiane Busch

Stiftungsmanagerin Elsa-Stiftung für Diakonie und Teilhabe

Wichernstraße 34
64367 Mühltal
06151 149 2508
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