Gesellschaftliche Teilhabe bezieht sich nicht nur auf die Bereiche Wohnen und Arbeiten – auch Kultur, Freizeit oder Mobilität sind wichtige Themen. Die Nieder-Ramstädter Diakonie möchte deshalb einen Unterstützenden Dienst für Erwachsene installieren, mit dem entsprechende Angebote bedarfsgerecht organisiert werden können.
Teilhabe ermöglichen trotz Pandemie – diese Aufgabe beschäftigt die NRD-Kolleg*innen in der Betreuung tagtäglich. Wie gelingt Teilhabe in einem Bereich mit Intensivbetreuung? Wie kommen Klient*innen, die kognitiv nicht in der Lage sind, den Grund für Einschränkungen zu verstehen, mit den Begrenzungen zurecht, die nun schon seit einem Jahr gelten? NRD bewegt! sprach darüber mit Gernot Grünig, der gemeinsam mit Rebecca Schmötzer das Team in der Hofreite Reinheim-Ueberau leitet.
Das Bundesteilhabegesetz verlangt mehr individuelle Zuwendung. Die Betreuung wird sich dadurch sehr verändern, so wird beispielswiese eine Unterscheidung zwischen stationärem und Betreutem Wohnen in Zukunft wegfallen. Auch die gesetzlichen Betreuer*innen haben in Zukunft mehr zu tun.
Durch die neuen Regelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) hat sich für Menschen mit Behinderung einiges verändert. Ziel des Gesetzes ist die Stärkung der Selbstbestimmung und der Teilhabemöglichkeiten für jeden. Das soll vor allem dadurch gefördert werden, dass die unterstützungsbedürftige Person mit ihren Wünschen und Zielen stärker die Art und den Umfang der Hilfe bestimmen und mitgestalten kann – das nennt man Personenzentrierung.
Am 1. Januar 2017 ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft getreten. Einige Änderungen sind bereits wirksam, andere werden nach und nach bis 2020 Gültigkeit erlangen.
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist 2017 in Kraft getreten. Dieses neue Gesetz bringt wichtige Veränderungen in der Eingliederungshilfe mit sich, die nach und nach umgesetzt werden müssen. Was „Behinderung“ bedeutet, wird jetzt anders betrachtet als vorher. Was auch neu ist: Die Unterstützung, die ein Mensch braucht, und das Geld, das er zum Leben und Wohnen braucht, werden getrennt. Ebenfalls neu: Es wird kein Unterschied gemacht zwischen „stationärem“ und „ambulant betreutem“ Wohnen.
Menschen mit Behinderung brauchen Ihre Hilfe!
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